— 94 - bezahlt haben, daß ihr Herr
Bruder sich öfters an
den Bischof gewendet nnd von ihm gnädig behandelt worden sei. Auf Grund dieser Zeugenaussagen ließ Fürst Wenzel aber- mals abschlägig ein erneutes Gesuch beantworten- Nun
wandte sich auch die Gemeinde an den Bischof. Das Pfarrhaus drohe einzustürzen. Der Pfarrer wolle die Behausung verlassen, weil er des Lebens nicht sicher sei. Er wolle nach Feldkirch zu seinen Eltern ziehen und von dort aus die Pfarrei verwalten. Das wäre ein Unglück für die Pfarrei. Der Bischof möge die Zehentbezüger an ihre Pflicht mahnen und, wenn diese nicht ensvrechen, deren Zehnten so lange inhibieren lassen, bis sie sich fügten. Übrigens glaube die Gemeinde, daß das Priorat allein baupflchtig sei, weil auch früher das Kloster Weingarten den Pfarrhvf allein erbaut habe. Der Abt Houorat vou Ottobeuren reichte nuu eine umfang- reiche gelehrte juridische Abhandlung ein, in der er die Richtigkeit seines Standpunktes dartat. Auf dieses und ein aufklärendes Schreiben des Bischofs hin,
zeigte sich der Landvogt zur Ver- mittlung geneigt. Das war im
Jahre 1767. Nuu ist über allen Wipfeln Ruhe, weil wahrscheinlich das Schindeldach des unglück- seligen Pfarrhofes von irgend einer Hand geflickt worden war. Aber im
Jahre 1777 schrieb der Magistrat der Stadt Feldkirch an den Bischof: Pfarrer Matt in Mauren habe dem Magistrat vorgetragen, daß er schon seit Antritt seiner Pfarrei keine sichere Wohnung gehabt und jetzt bald gar nicht mehr darin werde wohnen können. Der Sturm decke das Dach ab und der Regen ströme ins Haus herab. Obwohl die Stadt nur das Präsentations- recht habe, liege es ihr doch daran, daß die Pfarrer von Mauren eine würdige Wohnung haben. Früher sei die Pfarrei von der Stadt
aus öxourrsnäo versehen worden. Da nur auf Bitten der Gemeinde hin der Pfarrer jetzt im Dorfe selbst residiere, sollten die Pfarrangehörigen auch für eine anständige Pfarrwohnung sorgen. Auch an den Bischof
wandte sich der bedrängte Pfarrer. Trotzdem er aus Eigenem viel Geld aufgewendet, habe er dem gänzlichen Zerfall nicht wehren können. Die Antwort des Fürsten Franz Josef war abermals negativ. Da reichte der Abt ein neues Schreiben ein des Inhaltes: Die Zehentbezüger haben laut Konzil von Trient für den Pfarr- hosbau aufzukommen. Der Graf von Hohenems hat seinerzeit Weingarten gegenüber diese allgemeine Pflicht nicht geleugnet. Er
hielt sich nur
daran: 1. Der Pfarrhof sei ohne sein Wissen abgebrochen worden, 2. er habe kein Geld, 3. die Kosten seien zu hoch. Weingarten habe dann allerdings allein gebaut, aber mit ausdrücklichem Vorbehalt, daß dadurch kein Präjudiz geschaffen werde. Überdies habe das Kloster immer wieder, teils gütlich