Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1915) (15)

91 — vom Winde Schaden gelitten; er sei bereit, seinen Teil an der Reparatur zu tragen. Dem Pfarrer von Manren gebühre so wenig eine Investitur als dem zu Tisis. Wolle 
er sich investieren lassen, so solle er auch selbst die Taxen zahlen. Da Pfarrer Wolf auch Anspruch auf jährliche 4 fl aus den Einkünften der Kirche machte für Opferwein u. a-, wies der Prior diesen Anspruch zurück, weil aus den äußerst armseligen Einkünften der Kirche nie so etwas bezahlt worden sei. — Das Kloster hatte aus Gnade dem Pfarrer eine schöne Bündt überlassen. Der Prior meint nun, wenn das Wort „Gnade" dem Herrn Pfarrer mißfalle, könne man die Bündt auch wieder zu Handen nehmen. Seine Vorgänger seien dafür sehr dankbar gewesen. Der Prior sei übrigens trotzdem bereit, dem Pfarrer an die Hand zu gehen. Am 22. April 1740 war der Prior ?. Beda Brauumüller selbst beim Bischof und bat um dessen Intervention in Vaduz, damit der Pfarrer klaglos werde. Der Bischof wollte zuwarten, bis der Fürst von Paris nach Wien werde zurückgekehrt sein. Übrigens stehe die Pflicht auf Seite des Fürsten außer Zweifel. Indessen werde der Pfarrhof nicht einfallen. Auf die 4 st habe der Pfarrer zu verzichten. Der Bischof machte über den ersten Pfarrhofbau dann auch folgende interessante Mitteilung: Weil Vaduz (d. h. die Grafen von Hohenems) damals (1675) übel gestanden, hat das Kloster Weingarten als Mitzehentbezüger den Pfarrhof gebaut und die Hälfte der Kosten von Vaduz verlangt. Endlich hat Weingarten den Grafen beim kaiserlichen Gericht zu Wetzlar belangen wollen. Inzwischen erfolgte aber der Verkauf von Schellenberg und weil daun Vaduz auch verkauft worden war, war nichts mehr zu macheu. Darauf 
stützte sich das fürstliche Oberamt jetzt; es weigerte sich zur Restaurierung des Pfarrhofes beizutragen, weil seinerzeit der Neubau auch auf alleinige Kosten des Klosters Weingarten geschehen sei und weil der Laienzehentherr keine Baupflicht habe. Das Kloster hatte leicht, diese Begründung zn widerlegen, erstere mit dem Hinweis auf den Konkurs der Hohenemser, letztere mit den Bestimmungen des Konzils von Trient und mit dem Hinweis darauf, daß der Zehent des Klosters eigentlich .auch nur Laien- zehent sei, da er von dem Ritter Heinrich v. Schellenberg und dann von Göswin Bäsinger und Burkart Amann. Bürgern von Feldkirch, herstamme. Das Oberamt hatte auch gesagt, das Priorat habe Vermögen genug, selbst zu baueu. Der Prior bestritt das; das Priorat habe schon öfters die Abtei um Unterstützung angehen müssen. Übrigens komme es uicht auf das Vermögen an, sondern auf das Recht. Es sei zudem bekannt, daß das Kloster allein den Pfarrer von Mauren unterhalte und an diesen mehr leiste, als es aus Maureu
	        

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