Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1915) (15)

Drck Wilh. Dr. jnr.: Das Recht des Fürstentums Liechtenstein. Zürich 1912. Selbstverlag des Verfassers. Diese 74 Seiten umfassende Arbeit beschäftiget sich mit den liechtensteinischen Gesetzen bis 1911, und soll nach dem Verfasser einerseits den Bürger in die Möglichkeit setzen, sich eine eigene Sammlung anlegen oder ein einzelnes Gesetz verschaffen zu kön- nen, andererseits aber „dem um die Rechtsordnung aus praktischen oder wissenschaftlichen Gründen sich interessierenden Ausländer eine Wegleitung" sein. Mit seinem „Recht des Fürstentums Liechten- stein" bietet Herr Dr. Beck eine von namhaftem Fleiße zeugende, beachtenswerte Erstlingsarbeit, die jedoch dort, wo sie sich mit einer Kritik liechtensteinischer Gesetze und Einrichtungen beschäftiget, nicht immer das Richtige trifft. Das „Liechtensteiner Volksblatt" (vom 1. März 1912) brachte kurze Besprechungen der Broschüre und in der Zeitschrift des internationalen Anwaltverbandes fand die Arbeit Anerkennung, während eine sehr ausführliche, aller- dings mehr die Schattenseiten behandelnde, aber aus sehr sach- kundiger Hand stammende Besprechung dieses Werkcheus im Jahr- gang 1912 der „Zeitschrift für Notariat und freiwillige Gerichts- barkeit in Österreich" erschien. Die Benützung gegenstündlicher Arbeit für wissenschaftliche Zwecke bedingt die ausgiebige Ver- wendung des liechtensteinischen Landesgesetzblattes, sowie der von Dr. Beck Seite 5 und im Texte verstreut aufgezählten Literatur. DohnenbcnM Karl Dr.: Die Mundart der deutschen Walliser im Heimattal und in den Außenorten. Mit 1 Karte der Wal- liser Mundart. Druck und Verlag von Huber u. Co. in Frauen- feld 1913. Das in erster Linie für Fachleute geschriebene Buch umfaßt 280 Seiten und bringt nach dem reichhaltigen Quellenverzeichnisse eine höchst interessante Abhandlung über: Das Land und Volk. Dann folgt eine Studie über: Die Sprache (allgemeiner Teil) und (im besondern Teil) eine solche über die Laute und die Fle- xion. In der beigegebenen Karte sind diejenigen Bezirke ersicht- lich gemacht, in denen die wallisische Mundart hente noch ge- sprochen wird.
	        

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