Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 94 — Rechte nachweisen tonnen, so seien dieselben nicht angetastet. Landvogt v. Grillst hatte nur zu untersuchen und zn berichten; ist er weiter gegangen, so hat er sein Mandat überschritten. Das Verhalten der österreichischen Beamten könnte den Fürsten von Liechtenstein veranlassen, vor der Kaiserin zu protestieren. Wo authentische Briefe vorhanden sind, bedarf es keines Vergleichs, mögen dann die Marksteine einen Dreiangel oder einen Sechs- angel bilden. Der große Fehler in der Sache ist, daß den beiden Prinzipalen nie ein wahrer uud ausrichtiger Unterricht gemacht worden ist. Die Kaiserin denkt zu gerecht, als daß sie einein benachbarten uumittelbareu Reichsstand nur die mindeste Kränkuug an seinen hergebrachten Rechten zustoßeu ließe." Der Vogtei- Verwalter werde billig genug sein, daS Vorgehen der Balzner als strafbar anzuerkennen. Der Vogteiverwalter v. Guggcr schrieb zurück: Brauns An- sichten seien irrig; das kaiserliche Landgericht sei in der Sache kompetent; er überlasse die Entscheidung höherer Einsicht. An die österreichische Regierung zn Freiburg aber berichtete er: „Am 13. Oktober war der Lehenmann Josef Wolftnger von BalzerS bei mir und berichtete, wie von einer in der Person des Reichs- Hofratsagenten Braun aus Wien kürzlich zu Vaduz eingerückten liechtensteinischen Kommission die Balzner Gemeindevorsteher und er (Wolfinger) schnell eitirt nnd ihnen, wie auch der Gemeinde Triesen von der früheren, in der Person des gräflich harr achschen Oberamtmanns Funkner angeordnet gewesene Kommission abgefaßtes fürstliches Urteil publiziert wordeu sei, inhaltlich dessen die Marken zwischen den beiden Alpen Gapfal und Valüna in dem genauen Maß, wie die Gemeinde Triesen sie angesprochen hat, zu verbleiben haben und innert 8 Tagen richtig gestellt werden sollen. Ich kann diesen Schritt des Fürsten nicht begreifen, noch weniger begreise ich, wie der Fürst entgegen dem Abkommen mit der österreichischen Regierung eine ueue Kommission einsetzen und dazu den Agenten Brauu hat bestimmen können, welcher für die Gemeinde Triesen die Ageutenstelle vertreten hat nnd der seine Parteilichkeit auch jetzt nicht zn verhehlen vermag. Was er in seinem Schreiben von der Urkunde von 1595 sagt, ist irrig; denn diese Urkunde spricht mit keiner Silbe von den Alpen. Äraun leugnet die Kompetenz des kaiserlichen Landgerichts und
	        

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