Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

iL> dar zu dem hochfestlicheu Aulasse, au dem es verkündet werden mnßte? Und warum mußte es auf fremdem Territorium verkündet werden? Man sieht an diesem Vorgehen, daß der Graf vor Rücksichts- losigkeit nicht zurückschreckte, weuu wir ihm auch die Berechtigung seiner Forderungen bezüglich mehrerer Streitpunkte zuerkennen müssen. Was z. B. das Zehentlehen uud die durch Kaspar von Ramschwag gepachteten Güter anbetraf, ging das eigentlich das Schloß Gutenberg uud seine Gerechtsanke nichts an. In dieser Angelegenheit war Kaspar v. R- nnr als Privatmann beteiligt. Anders stand die Sache, wenn 
es sich um Besteuerung der Schloß- güter, um die Weidcgercchtsame, um die Besteuerung der Güter österreichischer Uutertauen uud der Feldkircher Ausbürger haudelte. Hier stauben staatsrechtliche Fragen zur Debatte, die uicht einseitig beantwortet werden konnten. Diesen Standpunkt scheint das Vogtei- amt iu Feldkirch eiugeuommeu zu haben; darnm wollte es vou einem gewalttätigen Eingriff wegen des arrestierten Zehent-Weines in Triesen nichts wissen, nnd schlng znr Beilegung der übrigen Streitpunkte eine kommissivnelle Besprechung nnd Untersuchung vor. Auf Befehl der Jnnsbrncker Regierung tagte denn auch am 29. August 1594 iu Feldkirch eiue Kommission, bestehend aus Kaspar v- Ramschwag, den Vogteibeamten von Bregenz und Feld- kirch, dem Dr. Jakob Hillensohn, Verwalter der Landvogtei Schwaben. Es waren folgende Fragen zu beautworteu: 1. ob dem Grafeu v. Sulz, wie er vvrgebe, die hohe uud niedere Gerichtsbarkeit in der Burg Guterberg zustehe? 2. ob v. Ramschwag als Vogt vou Guteuberg in dem sulzischen Forst das Recht zu jageu uud hageu habe? 3. ob v. Ramschwag bei dem Auftrieb der 12 Kühe, wie die Balzner verlangen, es genügen lassen müsse ? 4. ob v. Ramschwag auf des Grafen Begehren schuldig sei, an dem Rhein zn wnhren? 5. ob derselbe schuldig sei, eiueu Schilling Pfennig Steuer von den Hofgütern, die er selber bebauen lasse, zn geben, wie es die Balzner verlangen ? 6. ob derselbe ans Begehren des Grafen sich des Hirsches wegen den er im Bündnerischen geschossen nnd auf Guteuberg ge- führt hat, mit dem 
Grafen sich vertragen müsse?
	        

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