Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 8 — Zu erheblichen Meinungsdifferenzen zwischen Regierung nnd Landtag führten die in den 
Jahren 1906 und 1907 eingeleiteten Ver- handlungen über die notwendig gewordene Justizreform, v. In der Maur wollte im Strafverfahren das Berufungsrecht der Regierung festsetzen, um die Einführung der Staatsanwaltschaft entbehrlich zu' macheu. Der Landtag erblickte jedoch in dieser Bestimmung eine Beeinträchtigung des Prinzipes der Trennung von Justiz und Ad- ministration und eine Schwächung der Autorität des Landgerichtes. Er nahm daher auch eine ablehnende Haltung ein. Später konnte aber eine gemeinschaftliche Basis gefunden werden, auf der die Arbeiten zu dem schwierigen Reformwerke wieder aufgenommen und in den 
Jahren 1911 und 1913 mit der Einführung der neuen Zivil- und Strafprozeßordnung zum richtigen Ziele geführt wnrden. In diese Zeit fällt auch der vom- Landtage beschlossene An- trag aus Erlaß eines zeitgemäßen Preßgesetzes und preßgewerb- licher .Bestimmungen, v. In der Maur verhielt sich zwar diesem Begehren gegenüber nicht direkt ablehnend, trug aber dazu beî daß das Zustandekommen des Gesetzes möglichst hinausgeschoben wurde. Diese Haltung steht auch im Einklang mit seiner der Presse gegenüber durchgeführten Praxis, welche allerdings seineu in dieser Beziehung autokratisch angehauchten Anschauungen ent- sprach, vber durch die geübte Präventivzensur die politische Volks- bildung beeinträchtigen mußte. Besondere Verdienste hingegen 
erwarb sich v- In der Maur um das Land bei dem Abschlüsse von Verträgen und Überein- kommen mit dem Auslande. Es sei hier genannt das Überein- kommen mit dem Vorarlberger Landesausschusse, durch welches in zweckentsprechender Weise eine wirksame Lebeusmittelkontrolle bei uns ermöglicht wurde. - Noch wichtiger war das 2 Jahre später im 
Jahre 1911 abgeschlossene Übereinkommen mit Österreich be- treffend die Verwaltung des Post-, Telegraphen- und Telephon- dienstes im Fürstentum, das unsere Selbständigkeit an Stelle der bisherigen teilweise!! Bevormundung wahrt und uns gebührender Weise auch die mit dem Postwesen verbundenen finanziellen Vor-' teile zukommen läßt und die Ausgabe liechtensteinischer Postwert- zeichen ermöglichte. Der Landtag votierte dann auch dem Regier- ungschef für sein tatkräftiges Vorgehen bei den schwierigen Untere Handlungen seinen besonderen Dank.
	        

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