Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 6 — v. In der Maur trat, nachdem er die Gymnasial- und die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien als Zögling der k. k. There- sianischen Akademie in Wien absolviert hatte, im Jahre 1875 in Niederösterreich in den politischen Dienst und bekleidete in der Folge das Amt eines Präsidialsekretärs bei der Statthalter« in Wien. In dieser Stellung erhielt er die Ernennung zum fürstlichen Landesverweser und trat sein Amt an am 23. September 1884 als Nachfolger des bisherigen Landesverwesers Freiherrn v. Hausen,- welcher wegen Krankheit in den Ruhestand getreten war. Um diese Zeit hatte sich v. In der Maur in Wien mit Fräulein Auguste v. Kogerer vermählt. Der Ehe entsproß ein einziger Sohn Gilbert, welcher sich dem militärischen Berufe widmete und derzeit als Leutnant in österreichischen Diensten steht. Die erste Tätigkeit v. In der Maurs im Fürstentums umfaßte den Zeit- raum vom Jahre 1884 bis zum Herbst 1892, in welchem Jahr er als fürstlicher Kabinettsrat nach Wien berufen wurde. In dieser Stellung blieb er auch als Mitglied der politischen Rekurs- instanz für das Fürstentum in steter Fühlung mit dem Lande. Im Jahre 1896, nach dem Ableben des zwischenweiligen Landes- verwesers v. Stellwag, wurde er abermals mit der Verwaltung uuseres Landes beauftragt und blieb in diesem Amte bis zu seinem Tode. v. In der Maur war geistig sehr begabt uud besaß eine umfassende Bildung. Seine Arbeitsfreudigkeit und Geschäfts- gewandtheit erleichterten ihm seiue vielseitigen Berufsarbeiten als Staatsmann. Er fand bei seinem Dienstantritte Zustände vor, die verhältnismäßig günstig genannt werden konnten. Denn sein Amtsvorgänger v. Hausen hatte durch sein unermüdliches und ver- dienstvolles Schaffen, welches vom Landtage kräftig unterstützt worden war, das Land aus den alten vorgefundenen und zum Teile recht mißlichen Zuständen herausgearbeitet, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes gehoben und glücklichere Verhältnisse gezeitigt, v. In der Maur war daher bei der Übernahme der Amtsgeschäfte in erheblich besserer Lage, als sie sein Vorgänger im Jahre 1861 vorgefunden hatte. Immerhin war noch Vieles zu tun, um im Sinne eines gesunden Fortschrittes unsere Gesetz- gebung weiter auszubauen und unsere öffentlichen Einrichtungen zu verbessern.
	        

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