Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 45 — schwierig, sür alle Zinse Briefe vorzuweisen; Fürsten und Grafen begnügten sich mit Urbarien. So möge auch sein sehr altes Urbar genügen. Übrigens seien im Kauf- oder Löschbrief des Erzherzogs diese Zinse ausgenommen; man möge also diesen Brief vorlesen. Der Herzog habe auch nur seine Gerechtigkeiten verleihen können A»d es sei nicht notwendig gewesen, die Zinse extra auszunehmen, die nicht ihm gehörten. Wenn Ulrich v. Ramschwag die rechten Briefe iu Häuden habe, so solle er sie jetzt vorweisen. Weite Wolfinger legte nun einen Lehenbrief vor, welcher bewies, wie einer v. Landenberg etliche Güter als Erblehen ver- liehen hatte, so lange er Guteuberg iuue hätte, uud ließ dauu erklären: Das sei der Brief, den Junker Ulrich v. Ramschwag iu Händen habe. Weil von den Laudeuberg das Schloß vor vielen Jahren abgelöst und ihnen der Pfandschilling zurückgegeben worden sei uud auch Theobald v. Schlandersberg nichts anderes vorzu- weisen habe, glaube er diesem nichts schuldig zu sein- Man möge übrigens den Kaufbrief holen und wenn dieser die Forderung des v. Schlandersberg rechtfertige, werde er den Zins leisten. Das Urteil lautete: Kann der Kläger aus dem Kaufbrief seine Ansprüche beweisen, dann soll nach dem Recht entschieden werden, ebenso aber, wenn er es nicht kann. Über den Ausgaug der Sache liegeu keiue Urkunden vor; aber der Lehenbrief von 1474 enthält nichts zu Guusteu derer v. Schlandersberg- Während der Verwaltung des Vogtes Ulrich v- Ramschwag trat mich das Ereignis ein, das Gutenberg besonders bekannt gemacht hat: 10. Der Schwabenkrieg 1499.') Kaiser Maximilian wollte die Schweizer und die mit ihnen verbündeten Graubündner zum Gehorsam gegen das Reich zurück- führen. Er ries deshalb die Kriegsmacht des schwäbischen Kreises, Für diese Darstellung sind die bündnerischen Geschichtsschreiber be- nutzt worden. Ihre Angaben sind oft, besonders bezüglich der Zahl der Toten nnd Gefangenen in den Schlachten, mit großer Vorsicht aufzunehmen! ich habe daher lieber jede Zahlangabe vermieden. Was soll man z. B. dazu sagen, wenn bei der Schlacht von Frastanz die Zahl der Toten anf Seite der Eidgenossen ans 11 Mann, ans Seite der Feinde aus 3VVV ange- geben wird!
	        

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