Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

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lateinischen p^lativlum oder xsln-twin abgeleitet wird, was soviel als (kleiner) kaiserlicher Herrschaftsitz oder kaiserliche Pfalz bedeutet. Tatsächlich sind auch die dortigen Flurnamen sast ausschließlich romanischen Ursprungs, besonders jene von den Gütern, die zu Guteuberg gehörten. Solche sind: 
^wal (l3.va,1), LWZri?, ?rat, 8s1i8 (Lk11g.s). ?rüümvi8eli, ^rssek. Kagöllxi,, Katill, ?iÄr. Ire- cluinelin. NÄreti86l, Kunlcg,1st8ed, 
Lorts,, ^.rtil8, (Fmndlvim. Letig,1sr^t8oli. ?iÄvacIi1. Ors.-ztg,. 
(^ui>.ärÄt8oli u. a. m. Im Jahre 53K kam Rätien an das Reich der Franken, in- dem der Ostgotenkönig Vitiges es an den fränkischen König ab- trat für dessen Hilfe gegen die Oströmer. Somit wurden die Frankenkönige auch Eigentümer jener Fiskalgüter, jenes Staats- eigentums, und diese Güter blieben auch fortan im Besitze der fränkischen und deutschen Könige. Welche Güter zur Zeit Karls des Großen die Könige in Balzers und Mäls hatten, wissen wir aus dem erwähnten könig» lichen Einkünfte-Rodel aus der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts.') Es ist hier von Höfen und Gütern die Rede. Die Höfe bestanden aus mehreren Häusern, Ställen, Gütern, Wäldern, Alpen, Mühleu, Fischereien u. s. w. Oft bildete eiu Hof einen kleinen Weiler. Mehrere solcher Hofe bildeten 
eine vills, oder ein Dorf. Größere Höfe besaßen auch eine Kapelle, an der ein -Geistlicher angestellt war, der den Zehuten vom ganzen Hof bezog. Aus diesen Kapla- neien entstanden mit der Zeit die Pfarreien. In 
Balzers (?Äls,Ml68)') besaß nun der König einen Hof^> mit 10V Juchart Ackerland; die Wiesen lieferten jährlich 100 Fnder Heu, die Weinberge 10 Fuder Wein; zum Hofe gehörten auch 4 kleinere Höfe, 3 Alpen, 2 Mühlen, ein guter Wald und 2 Kirchen mit dem Zehnten des ganzen Hofes. Dieses ganze Einkommen 1) Mohr, Cod. dipl. I. S. 289 und 290. 2) Das Gebiet des jetzigen Fürstentums Liechtenstein gehörte zur Ccnt- grasschaft in ?1a.nis d. h. in der Ebene, die damals ein gewisser Otto ver- waltete. Mohr. l. c. 289. 3) , Ein solcher herrschaftlicher Hof war ein wirtschaftliches Ganzes, das aus einer Anzahl kleinerer Komplexe, die man Hnbcn iM-uisnsj nannte, bestand, wovon jeder ursprünglich etwa 40 Jucharte, d. h. soviel umfaßte, als von einer Familie bebaut werden konnte. Auf den Huben saßen Pächter, die zn Kriegsdienst verpflichtet waren. Planta. Das alte Rätien, 2W.
	        

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