Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 143 — ihm die wieder aufgebaute Stadt Wyl herauszugeben, obwohl das im Vertrag vom 16. Oktober 1301 versprochen war. Auch blieb dem Nachfolger Wilhelms eine große Schuldenlast zu tilgen. So war denn der Mann, der im Leben nie Ruhe fand, zur ewigen Ruhe eingegangen. Mit Abt Wilhelm v. Montfort schied ein Mann von außerordentlicher Tatkraft, aber auch ein ächter Typus seiner Zeit. Hätte man ihn ruhig gewähren lassen, er hätte ohne Zweifel das altberühmte Kloster St. Gallen vom Ver- sall gerettet; er hätte seine Vermögensverhältnisse geordnet; er hätte die Klosterzucht eingeführt; seine Energie wäre sicher nicht erlahmt. Aber man wollte das eben nicht haben! Mangel an sittlicher Kraft auf der einen Seite, unersättliche Habgier auf der anderen machten die Reform des Stiftes ihm unmöglich. Anerkennen muß man seinen guten Willen und die Mann- haftigkeit, mit der er seine und seines Klosters Rechte verfocht, ungebeugt durch alle die vielen widrigen Schicksale seines Lebens. Alle Geschichtschreiber nennen denn auch seinen Namen mit der Hochachtung, die ihm gebührt. Und wenn wir auch vom heutigen Standpunkt aus uns einen Prälaten, der mit dem Schwert in der Hand, umgeben von Reisigen, hoch zu Roß in den Kampf zieht, nicht vorstellen können — die damalige Zeit dachte eben ganz anders, und wir dürfen nie an die Vergangenheit unseren heutigen Maßstab anlegen — so müssen wir doch unserem Grafen Wilhelm das Zeugnis ausstellen, daß er in jener schwierigen Zeit im Vergleich zu manchen seiner Standesgenossen eine achtunggebietende Erscheinung war.
	        

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