Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 140 - auch für deu Schaden, den das Gotteshaus durch König Rudolf- und die Herzoge erlitten hatte. Das Kloster hat auch alles Übel vergessen und trägt weder dem Herzog Albrecht, noch seinen Kindern, noch dem Herzog Johann, des f Rudolfen Sohn, etwas nach und macht keine Ansprüche mehr. Ich glaube, daß diese Vereinbaruug nur ein Entwurf war, der nicht effektuiert worden ist. Sehr auffallend ist an dieser Urkunde, daß in ihr Abt Wilhelm mit keiner Silbe erwähnt ist. Es wird nur vom Kloster gesprochen. Offenbar konnte sich Herzog Albrecht noch immer nicht überwinden, den geächteten und gebannten Gegner wieder als regierenden Abt anzuerkennen. Daher wollte er auch nicht mit ihm einen Friedensvertrag eingehen, und schützte damals vor, er habe keine Zeit dazu. Um so mehr schloß sich der Abt jetzt an deu König Adolf an. Dieser nahm auch ihn und das Kloster in seinen Schutz. Als der König im Bunde mit England den König von Frankreich bekriegte, versprach der Abt ihm mit 20 Rossen zu helfen. Mit ihm zogen auch Albrecht v. Klingenberg und Beringer v. Landen- berg aus, ebenso Graf Rudolf, des Abtes Bruder. Sie kamen nach Frankfurt, legten sich dort in ein Dorf und erwarteten dort des Königs Botschaft. Nach fünf Wochen fuhren sie dann nach Mainz zum König und dann heim. Am 1. September 1297 zu Schlettstadt übergab der König dem Abt eine Urkunde, durch welche er seinem „lieben Fürsten nnd Abt" des Gotteshauses St. Gallen für den großen Schaden, den dasselbe lange Zeit hindurch durch König Rudolf erlitten habe, 500 Mark Silber schenkte und bis zur Auszahlung derselben die Steuern und allen Nutzen in der Stadt St. Gallen und dem Stiftlande überließ mit Ausnahme des Vogtrechts und des Vogtgerichts. Später schlug er ihm wieder 100 Mark darauf und am 9. Juni 1298 vereinigte er diese Schenkungen und legte noch 400 Mark darauf zu einem einzigen Pfande von 1000 M- S. Er verpfändete dafür wieder dem Abte alle Nutzungen und Einkünfte der Reichsvogtei über Kloster, Leute und Güter mit Ausnahme des Vogtrechts und des Vogtgerichts und deren Einkünften. Der König sagt in der Ur- kunde, er gebe das, damit das Kloster die Mittel habe zu einer erfreulichen Reform und in der Hoffnung auf ewigen Lohn, dann aber auch „aus Dankbarkeit gegen den teuren Fürsten und
	        

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