Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1913) (13)

— 52 — nachdem Montur und Rüstung in Ordnung gebracht und deponiert war, bis auf die gewöhnliche Wachmannschaft beurlaubt. Zu besonderer Auszeichnung war in dem kurzen Feldzug keine Gelegenheit, die Mannschaft hat sich aber in jeder Beziehung brav gehalten und wurde bei Inspizierungen wiederholt belobt. Im nächsten Jahre 1850 trafen die vom Großherzog von Baden gestifteten Gedächtnismedaillen ein, mit welchen die Offiziere und alle Schützen, die an dem Feldzuge teilgenommen hatten, dekoriert wurden- Die Jahre 1850 bis 1852 brachten nichts Bemerkenswertes und habe ich die für meinen Vater so schwierigen Verhältnisse bereits früher berichtet. Einen bedeutenden Umschwung in den Landesverhältnissen brachte die Zolleiniguug mit Österreich im Jahre 1852 hervor̂ wonach vertragsmäßig eine bestimmte Summe als Entschädigung für die Einführung der österreichischen indirekten Steuern und Monopole an die Landeskasse bezahlt wurde. Dadurch erhielt diese aber einen bedeutenden Zuschuß und konnte nun manches übernehmen und durchführen, was früher nicht möglich war; z. B. Wuhrbcmten und Straßenanlagen. Mein Vater wurde nach Wien berufen, nicht um an den Beratungen teilzunehmen, diese hatte mit den österr. Behörden der fürstl. Hofsekretär Kajetan Meier*) bereits zu Ende geführt, sondern um die Direktiven für die Durchführung zu erhalten. Die Sache war bisher geheim betrieben worden und sollte bis zum vertragsmäßig bestimmten Tage auch geheim bleiben. Später- hin wurden Ergänzungsverhandlungen notwendig. Es waren z.B. nur zwei Zollämter vorgesehen — in Balzers und in Bendern Kajetan Mayer (nicht Meier), der den ersten Zollvertrag am 5. Juni' 18S2 als Bevollmächtigter des souv. Fürsten von Liechtenstein abschloß, war damals nicht fürstlicher Hossekretär, sondern nach den im österr. Reichsgcsctz- blatte veröffentlichten Vertragstcxtc Ritter des k. k. Franz-Joseph-Ordens, Doktor der Rechte, k. k. Generalproknrator für Mähren und Schlesien und Präsident der Grundentlastungs-Landeskommission, sowie der Grundentlastungs- Fonds-Direktion für Mähren,' er wurde später zum k. k. Ministerialrai befördert- und als Ritter des österr. kaiferl. Leopoldordens in den Ritterstand mit dem Prädikate von Mayran erhoben. Wir finden seinen Namen als Bevollmäch- tigten des Fürsten auch in dem Text des Zollvertragcs vom 23. Dez. 1863- (österr. R.-Gbl. Nr. 47 des Jahrganges 1864.)
	        

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