Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1913) (13)

— 43 — Verweser („Mir bruchänd käu Vogt, mir sind mündig") nnd Regierungsamt anstatt Oberamt. Erst nach 14 Jahren kam Liechtenstein zu einer Verfassung. Daran war aber nicht mein Vater, sondern waren die Verhältnisse im Lande schuld. Einen Umschwung brachte erst der Zollvertrag mit Österreich im Jahre 1852. Diese Zeit war für meinen Vater überhaupt verhängnisvoll und er wurde später sogar für die Unregelmäßigkeiten und Rück- stände in den den fürstlichen Privatbesitz betreffenden Agenden des Rentmeisters mit zur Verantwortung gezogen. Die Sache war die, daß auch der Rentmeister, wie ich früher erwähnte, überbürdet und den verschiedenen Aufgaben nicht ge- wachsen war- Es waren namentlich in der Kellerwirtschaft durch Eigenmächtigkeiten und ungenügende Kenntnis in der Verrechnung von Seite des Küfers sowohl als auch durch den Umstand, daß sich die Vaduzer Weine nur ein Jahr im guten Zustand halten lassen, Abgänge entstanden. Man hatte weder die eben nicht mehr trinkbaren Weine ordnungsmäßig in Abgang gebracht, ja nicht einmal den normalen Schwund berechnet!*) Ebenso war auch bei der Herrschaftsmühle nicht alles in Ordnung. Die komplizierte Kassaverrechnung kam noch dazu durch die Verschiedenheit der Währung. In Liechtenstein kursierte Reichs- währung und wurden die Einnahmen und Ausgaben iu dieser geleistet, mußten aber der fürstlichen Buchhaltung in Butschowitz in Konventionsmnnze gebucht und verrechnet werden. Der etwas schwerfällige aber durchaus redliche Rentmeister wußte sich nicht *) Ein Uebclstand, der in dieser Angelegenheit auch ganz erheblich mitspielte, war die Schwierigkeit sllr den Rcntmcistcr, die vielen Ausstände, welche Private an die fürstl. Domänenkasse schuldeten, hereinzubringen. Die fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts waren infolge von Mißernten, Rheineinbrüchen 
u. s. w. recht böse Jahre für die damalige größtenteils noch recht ärmliche Bevölkerung unseres Landes. Besonders Vaduz litt schwer unter den Nachwehen des großen Rheinbruchcs vom Jahre 1846, dem im Jahre 1855 ein neuer Einbruch zwischen Vaduz und Schaan folgte. Unter diesen Umständen wird es erklärlich, daß der Rentmeistcr verschiedene Gut- haben der Doinänenkafse teils verspätet, teils gar nicht hereinbringen konnte- Bei der Berechnung der Ausfälle fielen gerade diese Fehlbeträge schwer ins Gewicht.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.