Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 10 — dessen Gebiet der Grund- und Gebäudebesitz gelegen ist, oder eine Betriebsstätte zur Ausübung des Gewerbes unterhalten wird. Ebenso unterliegen Zinsen von Hypothekar-Kapitalien der Ertrags- besteuerung nur in dem Lande, in welchem das Realpfand liegt. Hingegen werden die aus einer Staatskasse erfolgenden Besoldungen und Pensionen nur in dem Staate, der die Zahlung leistet, zu de» direkten Staatssteuern herangezogen. Dieses Uebereinkommen,, welches wenigstens Klarheit schaffte und in mehrfacher Beziehung gegenüber der bisherigen Uebung eine Besserung darstellt, kann beiderseits bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres mit der Wirk- samkeit für das folgende Kalenderjahr gekündet werden. Die Binnen! analfrage'), welche schon im Jahre 1894 angeregt wurde, und im Jahre 1899 nach längeren Beratungen uud Expertisen zu einem Landtagsbeschlusse geführt hatte, beschäf- tigte den Landtag auch im Jahre 1901. Die mittlerweile von der fürstlichen Regierung gemachten Bemühungen, die Konzession für die Durchführung des projektierten Binnenkanals von Bendern bis zur Jllspitze zu erhalten, stießen auf besondere Schwierigkeiten, welche durch die ablehnende Haltung der interessierten österreichischen Gemeinde Altenstadt und des Vorarlberger Landtages, sowie durch ein im gleichen Sinne erstattetes technisches Gutachten des Bau- leiters der vorarlbergischen Rheinregulierung bedingt waren. Der Landtag faßte daher in Berücksichtigung dieser Sachlage folgenden Beschluß: „Der Landtag hat sich in der Sitzung vom 3V. August 1899 sür die Erstellung eines Binncnkanals von Bendern bis zur Jllspitze ausgesprochen und die fürstliche Regierung ersucht, bei der österreichischen Regierung die Konzession zur Dnrchsührung des Kanales von der Landesgrcnze bis zur Jllspitze zu erwirken. Die Mitteilungen, welche die f. Regierung aus Grund der gepflogenen Verhandlungen zu machen in der Lage war, lassen leider erkennen, daß kaum Aussicht vorhanden ist, diese Konzession zu erhalten. Unter diesen Uniständen sind wir gezwungen, das erste große Projekts, dessen Dnrchsührung zwar mit sehr großen Kosten verbunden gewesen wäre, aber ') Vergleiche den Gang der bisherigen Beratungen in dieser Frage im Jahre 1894, 95 und 99 im IV. Jahrbuch unseres historischen Vereins S. 4ö ff. und S. 
73 sf. 2) Dasselbe war von dem bekannten Fachmann Oberingcnieur Wey ausgearbeitet. Weh hielt für das zweckdienlichste, einen großen Binncnkanal von Balzers bis znr Jllspitze in einer Länge von W,7S0 Meter zu erstellen und berechnete die Kosten aus 3 Millionen Kronen.
	        

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