Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 64 — Zur Erstellung eines Lokales für die Landesschule im ehemaligen Landgerichtsgebäude wurde auf Antrag dcr Regie- rung ein Baukredit vou 3000 Kronen bewilligt. Schon im Vor- jahre hatte der Landtag einhellig den Wunsch geäußert, daß die Landesschule reorganisiert uud eiu dritter Kurs eingerichtet werde, -es gelang dann auch, dcn Landesschulkommissär Kanonikus Büchel ,zu bestimmen, gegen ein müßiges Honorar von nur 2560 Kronen') und eine entsprechende Wohnung nebst der Leitnng der Anstalt eine Lehrstelle an derselben zu übernehmen. Diese Reorganisation mnd Erweiterung der Landesschule erwies sich als ein erfreulicher Fortschritt, der allgemeine Anerkennung fand und schon im ersten Jahre zur Folge hatte, daß die Frequenz auf ca. 50 Schüler stieg. Ein Gesuch dcs Lehrers Georg Kindle von Balzers ^(derzeit Lehrer in St. Gerold, Vorarlberg) wegen evcntncller Wiedererwerb nng des liechtenst ein. Staatsbürge r- rcchts übermittelte der Landtag zur wohlwollenden Würdigung der Regierung mit dem Ersuchen, dieselbe wolle in diesem und ähnlichen Füllen, wo ein Liechtensteiner, nm Stellung zn finden, gezwungen wird, vorübergehend ein anderes Staatsbürgerrecht zn erwerben und später wieder ansucht in den liechtenstein. Staats- verband aufgenommen zu werden, im Sinne des Z 4 des Gesetzes vom 28. März 1864 bei dem Landesfürsten die Wiederaufnahme beantragen. Gelegentlich dieser Beratung wurde auch die Frage der Aufnahme vou Ausländer» in den liecht. Staats- verband besprochen und die folgende von der Kommission be- antragte Resolution einstimmig angenommen: „Der Landtag glanbt iin Interesse des Landes zn handeln, wenn er den Wnnsch ansspricht, cS möge auch kunstig ausländischen Gcsuchstellcrn, welche ohne sich hier niederzulassen die Ausnahme in den liechtenst. Staats- verband anstreben, um der Militärpflicht oder anderweitigen Steuern zn ent- gehen, die Aufnahme verweigert werden. Hingegen wird dic hohe f. Regierung ersucht, allsällige Gesuche vou niedergelassenen Ausländern, welche hier be- gütert sind und auch sonst allen gesetzlichen Bedingungen entsprechen, in wohl- wollender Weise zu berücksichtigen uud, wenn nicht besondere Gründe dagegen sprechen, im Sinne des Z 4 des Gesetzes vom 28. März 1864 zusagende Anträge bei unserem Landcssürsten zu stellen." Durch diesc Neuregelung dcr Laudcsschule wurdcu die Landcs- sinanzcn nicht in Mitleidenschast gezogen, indem das Gehalt des Schulrektors den Zinsen der Karl Schädlcr'schen Realschulstiftung seine volle Deckung sand.
	        

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