Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 9 — Die landschaftlichen Fonde zeigen durchweg eine Vermeh- rung des Vermögens und die Gründung von drei neuen Fonden <Karl Schädler'sche Realschulstistung, Jrrenfürsorgefond und Feuer- Zvehrfond) fällt auch in diesen Zeitraum. Mit besonderer Freude und Dankbarkeit feierte unser Land im Jahre 1908 das fünfzigjährige Regierungsjubilüum unseres allgeliebten Landesfürsten. Bei der kürzlich stattgefundenen Zwei- hundertjahrfeier des Anschlusses der Grafschaft Vaduz an das fürstliche Haus Liechtenstein, die sich zu einem glänzenden Feste gestaltete, fanden die Gefühle der Treue und Ergebenheit gegen unseren Fürsten in einer feierlichen und imposanten Huldigung .des liechtensteinischen Volkes neuerdings einen erhebenden Ausdruck. Ordentlicher Landtag vom 18. Mai bis 2«. August 1901. Der Landtag bestand aus folgenden Mitgliedern: Heinrich Brnnhart von Balzers; Landesvikar Johann Baptist Büchel von priesen-, Franz Josef Beck von Triesenberg; Landestierarzt Ludwig Marxer; Meinrad Ospelt, Dr. Albert Schädler und Ingenieur Karl Schädler von Vaduz; Josef Beck, Ferdinand Walser und .Jakob Wanger') von Schaan; Jakob Kaiser von Mauren; Wilhelm Fehr und Lehrer Andreas Heeb von Schaanwald; Lorenz Kind von Bendern und Chrysostomus Büchel von Ruggell. In das Landtagsbureau wurden gewählt: als Präsident Dr. Alb. Schädler; als Vizepräsident Landesvikar Johann Baptist Büchel; als Sekretäre Lehrer Heeb uud Landestierarzt Ludwig Marxer. Dem Uebereinkommen zwischen der liechten- steinischen und österreichischen Regierung zum Zwecke Vermeidung von Doppelbesteuerungen^) erteilte der Landtag seine Zustimmung. Es wird darin bestimmt, daß der Grund- und Gebäudebesitz, sowie die Ausübung' eines stehenden -Gewerbes in Oesterreich bezw. in Liechtenstein nur von demjenigen Staate zu direkten Ertragssteuern herangezogen werden sollen, in ') Jakob Wangcr wurde an Stelle des am 24. September 1900 ver- storbenen Or. Wilhelm Schlegel für die restliche Dauer der Landtagsperiode :voiu Landcsfürstcn zum fürstl. Laiidtagsabgcordnetcn ernannt. -) L. G. B. Nr. 4, 1901. Verordnung vom 27. Juli 1901.
	        

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