Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

- 60 — Landtag angenommen.') Die früher — in den Jahren 1900 nnd 1904 — geprägten liechtensteinischen Silbermünzen waren zu dieser Zeit zum weitaus größten Teile aus dem Verkehr ver- schwunden uud zumeist in Münzsammlungen gewandert. Es sei hier beigefügt, daß durch Erlaß des österreichischen Finanzministeriums vom 6. Mai 1908^) die liechtenst. Gold- und Silbermünzen zu Zahlungen bei den Zollämtern, Steuerämtern, Postämtern und den Kassen der k. k- Staatsbahnen in den Gerichts- bezirken Feldkirch und Bludenz zugelassen wurden. Zugleich wurde auch bestimmt, daß die liechtenst. Goldmünzen^) zu 20 Kronen und zu 10 Kroneu bei Entrichtung der Zölle zu ihrem 
Nenn- werte in Zahlung anzunehmen seien. Einem Ge snch e d es K i rch enrates uud des Gcmeind e- rates von Schaan um einen Landesbeitrag zu den R e n o- v i e r u n g s k o st e n der Duxkapelle willfahrte der Landtag mit Rücksicht auf die besonderen Umstände und die geschichtliche Begründung durch Gewährung von 1000 Kronen. Es hatte nämlich im Jahre 1812 der damalige Landvogt Schupler versügt, daß dem Fondsvermögen dcr Duxkapelle ein Betrag von 4302 Gulden entnommen und dem lcindschästlichen Schulfonde einverleibt werde. Dem Ersuchen der Bittsteller, diesen seinerzeit in finanzieller Not gegen jenes Kirchcnvermögen begangenen Eingriff einigermaßen gutzumachen, wurde nun durch obigen Beschluß entsprochen. Von Seite der fürstl. Negierung wurde jedoch betont, daß sie der Ge- währung des Beitrages mir unter der Bedingung zustimmen könne, daß hieraus für die Zukunft keinerlei Präjudiz in Bezug auf ähnliche Fülle erwachse. , Der Gemeinde Balzers bewilligte der Landtag einen Landesbeitrag von 20 °/o der für Erstellung einer Zentral- heizung im Schulhause aufgelaufenen Kosten (K- 4463.—). Der Alpgenossenschaft Kleinsteg, welche schon im Vor- jahr ein Gesuch vorgelegt hatte, wurde nach Einholung eines technischen Gutachtens eiu Beitrag von 50°/o der mit 2432 K. berechneten Kosten für Verbauungen am rechten Saminaufer in Aussicht gestellt. -) L. G. B. Nr. 6. 1909. Gesetz vom 2. Dezember 1909. -) L. G. B. Nr. 4. 1908. 2 Kundmachungen vom 27. Mai 1908. 2) Die Prägung liecht. Landesgoldmünzcn fand bisher nnr einmal im Jahre 1898 statt. Vergleiche Jahrbuch IV S. 78 ff.
	        

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