Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 44 — selbst im Jahre 1906 die Anregung zu Reformen dcr Zivilprozeßgesetze nnd dcr strafprozessualcn Vorschriften gegeben habe. Die Mir von dem Landtage unterbreiteten Vorschläge habe Ich einer eingehenden Prüfung unterziehen lassen uud bin hiernach unter Anerkennung der loyalen Absichten des Landtages gerne bereit, zu einer durchgreifenden Resorm der einschlägigen Gesetze nnter der Voraussetzung die Hand zn bieten, daß sie eine gedeihliche, dem Lande förderliche Handhabung der Rechtspflege gewährleisten und der verfassnngsmäßig garantierten Justizhoheit des Landes keinen Eintrag tun. Die geplanten Resormcn, welche eine Reform aller einschlägigen Justizgesetze bedingen, erfordern jedoch umfassende Erhebungen, Studien und Vorarbeite». Um i» dieser Beziehung de» Wünschen des Landtages entgegen zu kommen, werde ich sür die Ausarbcitnng der betreffenden Gesetzentwürfe theo- retisch und praktisch bewährte Fachmänner berufen und behalte Mir über das Ergebnis dcr bezüglichen Arbeiten die weitere Schlnßfassung vor." Hinsichtlich Erlassung eines Preßgesetzes: „Anch dic auf die Preßgesetzgebung bezüglichen Vorschläge des Land- tages habe Ich mit vielem Interesse zur Kenntnis genommen. Ich würdige vollauf den Wert einer guten Presse und deren Einfluß aus Bolksausklärung uud Bildung nnd werde allfällige, vom Landtage gemäß Z 41 dcr Verfassung eingebrachte detaillierte Vorschläge über Erlassung von preßgcsetzlichcn Bestimmungen, welche den besonderen Verhältnissen und Be- dürfnissen Meines Landes, dessen Wohl Mir am Herzen liegt, Rechnung tragen, gerne entgegen nehmen." Zum AusbauedesRuggellerHochwuhres bewilligte der Landtag den vorgesehenen Kredit von 56,489 Kronen und beschloß zugleich der Gemeinde Ruggell für den auf sie entfallenden vierten Teil ein unverzinsliches in 10 Jahresraten zurückzahlbares Darlehen zu gewähren. Ferner stellte er an die Regierung das Ersuchen, an maßgebenden österreichischen Stellen auf eine Regu- lierung des Spiersgrabens hinzuwirken, nm die Abfuhr des Esche- wassers in diesen Graben zu ermöglichen, für welchen Zweck ein Beitrag des Landes in Aussicht genommen werden könnte. Mit dem Ausbaue des Ruggeller Hochwuhres kam man hauptsächlich dem Drängen der österreichischen Regierung, welche im Interesse der Nächstliegenden österreichischen Gemeinden diesen Schutz ver- langte, entgegen. Leider wnrde aber die erhoffte Gegenleistung, die Regulierung des Spiersgrabeus, von österreichischer Seite bis heute noch nicht durchgeführt. Die Gemeinde Vaduz, welche am 21. Okober 1907 vou einem größern Brandnnglück schwer heimgesucht wurde, erhielt zur Regulierung der Brandstätte im „Alten Bach" eine
	        

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