Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 38 — wichtig und in dieser Hinsicht hat wieder im nencn Uebcrcinkommen die Schweiz allein den Vorteil. Dic Schweiz kann unbehindert Nntzvieh nach Oesterreich ausführen, d. h. soweit nicht Tierseuchen vorhanden sind, hingegen bleibt uns die Einsuhr von Nutzvieh nach der Schweiz so gnt wie verschlossen. Das Fazit ist also für unser Land ein ungünstiges, ja nach Ansicht Vieler ungünstiger, als dcr bisherige vertragslose Znstand. Will man aus dcr ueuen Konvention etwas Gntes heraussuchen, so könnte das nur dic im Ar- tikel 7 gemachte Bestimmung sein, welche durch Aufstellung bestimmter Zcit- termine bei Aufhebung von Einschränkungen in Scuchcfällcn eine gewisse Garantie gegen Mißbrauch bietet. Nach Artikel 9 des Vichsenchcnübercinkommens hat die Konvention die gleiche Daner (1. Jnli 1906 bis 31: Dezember 1917) nnd Kündigungs- frist (12 Monate vor dcm 31. Dezember 1915) wie dcr Handelsvertrag. Für nnscr Land hat zweifellos die Erhöhung der Zollsätze nicht dic so einschneidende Bedeutung und nachteilige Wirkung, wie das bei dem Vich- scuchcnübereinkommcu lcidcr dcr Fall sein wird." Bei der Debatte erstattete der Reg.-Kommissär Bericht über die dem Vertrage vorausgegangenen Verhandlungen- Der von Oesterreich mit der Schweiz abgeschlossene Vertrag sei für unser Land nicht besonders günstig. Es sei eben bei den Vertrags- verhandlungen nicht möglich gewesen, mehr zn erreichen. Wollte Liechtenstein den von Oesterreich mit der Schweiz geschlossenen Staatsvertrag für sich nicht anerkennen, so hätte es im Sinne des mit Oesterreich bestehenden Zollvertrages nur den einen Answeg, daß es diesen letzteren Vertrag künden würde. Unter diesen Um- ständen müssen wir notgedrungen von zwei Uebeln das kleinere wählen .und dem Handelsvertrage mit der Schweiz unsere Zu- stimmung geben. In der hierauf sich entspinnenden Diskussion kommt allgemein die Meinung zum Ausdrucke, daß bei Abschluß dieses Handelsvertrages die Interessen der Grenzbewohner von Vorarlberg und Liechtenstein zu gunsten der Schlachtviehausfnhr aus Ungarn preisgegeben worden seien. Die Binnenkanal frage, welche den Landtag schon in den Jahren 1895 und 1899') und wie oben berichtet wurde auch im Jahre 1902 beschäftigt hatte, war im Jahre 1904 neuerdings von nnterländischen Abgeordneten angeregt worden. Und zwar wurde mit Rücksicht darauf, daß die Erstellung eines landschäft- lichen Biunenkauals aus bekannten Gründen fast unmöglich gemacht ') Vergleiche hierüber die Landtagsverhandlnngcn im Jahrbuch IV S. 45 ff. uud S. 73 ff.
	        

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