Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 33 — dürsuissen, die durch ein solches Amtsgebäude befriedigt werden sollen, in musterhafter Weise zu entsprechen. Der Präsident dankte hieranf dem Herrn Regierungschef für seine aufopferungsvolle und vielseitige Betütigung bei der Ausführung des Baues und hob besonders die erfolgreiche 
Ver- mittlerrolle des Herrn Kabinettsrates zwischen Fürst und Land hervor. Er schildert dann die Vorzüge des neuen Hauses in praktischer uud ästhetischer Hinsicht und schloß anknüpfend an den Wahlspruch des Fürstenhauses: „klar uud fest", daß auch uns Abgeordneten obliege, die einmal klar erkannten Ziele für das Wohl des Volkes festzuhalten und fest und ohne Nebenrücksichten sür deren Verwirklichung zu arbeiten. Nach der nun im neuen Saale dem vielgeliebten Landesfürsten dargebrachten ersten Hul- digung beschloß der Landtag ein Huldigungs- und Danktelegramm, welches vom Fürsten in huldvoller Weise erwidert wnrde. Von der Gründung der Verfassung im Jahre 1862 bis Ende 1867 diente dem Landtage der Saal im Kirchthalerschen Gasthause in Vaduz als Versammluugslokal, und vom Jahre 1868 bis zur Eröffnung des neuen Negiernngsgebäudes der 
Landtags- saal im alten Landgerichtsgebände-') Die Gesamtkosten des neuen Regieruugsgebüudes einschließlich der Grunderwerbung, der Hauseinrichtungen und des Mobiliars, sowie der Umgebungsarbeiten beliefen sich auf 377,528 K. Der vom Laudesausschusse dem Landtage erstattete ausführ- liche Bericht über die von der Regierung vorgelegte Gesamt- rechnung schließt mit den Worten: „Der erstellte Ban war ein großes Unternehmen für nnser kleines Land, aber das in jeder Hinsicht zweckmäßig nnd schön ausgestattete Gcbändc ist nicht nur eine Zierde des Landes, sondern es wurden damit auch die so ost beklagten srühercn Mängel, welche die zerstreute Lage der Amtsstellen, der Platzmangel, die Ucbelstände des Gcfängniswesens und nicht zum min- desten dic Feuergcfährlichkeit der früheren Grundbnchs- uud landschästlichen Kasscnlokalc mit sich brachten, definitiv beseitigt." ') Im alten Landgerichtsgcbäudc verblieb wie bisher die Wohnung des fstl. Landrichters, die übrigen disponibel gewordenen Ränme wurden für dic landschastliche Realschule und für dic Wohnung des Rcalschnl - Rektors adaptiert. Das alte Regierungsgcbäudc hingegen dient seit der Eröffnung des ncucn Rcgicrungsgebäudcs zu Bcamtenwohnungen.
	        

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