Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 28 — Abgesehen von dem im Jahre 1866 stattgefundenen Fabrik- brande in Triesen, bei welchem 131,375 Kronen für Schaden liquidiert wurden, sind folgende größere Brände zu erwähnen. Im Jahre 1868 iu Triesen, wo zirka 40.000 Kr. für Brandschaden bezahlt wurden. Im Jahre 1874 in Schaan. wo zirka 50,000 Kr. für Brand- schaden bezahlt wurden. Im Jahre 1888 iu Eschen, wo zirka 60,000 Kr. für Brand- schaden bezahlt wurden. Im Jahre 1901 in Triesen, wo zirka 30,000 Kr. für Brand- schaden bezahlt wurden. Der statistisch erhobene Versicherungswert ist wohl ganz er- heblich geringer, als der wirkliche Wert, da tatsächlich manche Hausbesitzer aus Furcht vor zu hohen Prämien ihre Gebäulich- keiten viel zu niedrig versichern. Bei der Beratung im Jahre 1904 konnte sich der Landtag nicht verhehlen, daß die Kleinheit unseres Landes nnd der Umstand, daß dasselbe öfters Föhnwinden ausgesetzt ist, dem Zustandekommen einer landschaftlichen Ver- sicherungsanstalt einigermaßen hinderlich sind, dennoch hielt er znr richtigen Klarstellung der Frage die Einholung eines fachmännischen Gutachtens durch einen autorisierten Versicheruugstechniker auf Grund des gesammelteu Materials für zweckdienlich und stellte auch in diesem Sinne ein Ersucheil an die Regierung. Im Jahre 1905 lag nun eiu umfangreiches fachmännisches Elaborat des Versicherungstechnikers Landt in Wien dem Land- tage vor. Herr Landt glaubte die Gründung einer eignen landschaft- lichen Feuerversicherungsanstalt für das Fürstentum Liechtenstein nicht befürworten zu können und zwar aus folgenden Gründen: 1. Das Gebiet des Fürstentums ist eiu viel zu kleines, um die Bedingungen einer lebensfähigen, von jeder Konkurrenz freien Feuer- Versicherungsanstalt zu billigeren Prämien bieten zu können, als die gegenwärtig im Lande arbeitenden Unternehmungen beanspruchen. 2. Die ueue Anstalt wäre selbst bei gehöriger Rückversicherung nicht im Stande, die dauernde Erfüllbarkeit der übernommenen Verpflichtungen zu gewährleisten, so daß zu befürchten stünde, daß die Mitglieder der Anstalt unter unglücklichen Umständen eine erhebliche Einbuße an ihrem Vermögen erleiden könnten.
	        

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