Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

- 129 — bleibe die Sache noch dahingestellt. Wegen des Hanf- und Hühner- zehenten sollen die vaduzischen Beamten die Leute vernehmen und' dann Bericht erstatten- Das neu Urbar vou Bendern soll mit Zuziehung des Pfarrers und der Interessenten besiegelt und ap- probiert werden. Durch die Beamten sollen die Untertanen be- wogen werden, dem Kloster das nötige Brenn- und Zaunholz, gutwillig und gegen Revers zn geben. Papier. Siegel und Unterschriften der drei Mitglieder der Delegation; der Familienname des dritten Mitgliedes ist unleserlich. 1«86. Jänner 10. Die Gräfl. Hohenemsische Kanzlei zu Vaduz vergleicht die Pfarr- augehörigen vou Bendern (Ruggell, Schelleuberg, Gampriu, Ben- dern nnd auf dem Berg) mit dem Abt Florinus vou St. Luzi und dem Abt Adalbert v. Roggenbnrg wegen den Blut- und Kleinzehnten. Die kaiserlich Kemptische Subdelegationskom- mission wies die Sache an das Oberamt zu Vaduz. Vertreter der Psarrei war der Pfarrer Johann Saxer und der Jurist Dr. An- dreas Rosenzweig. Aus schriftlichen Dokumenten wurde erwiesen, daß der Blutzeheut von Füllen, Kälbern, Schafen, Geißen, Ferkeln, Hühnern, Gänsen, Enten und Immen, der Kleinzehnt von Hirse, Fench, Erbsen, Bohnen, Rüben, Krant, auch von Aepfeln, Birnen und Nüssen geleistet wurden war. Die Leute abere wollteu den Kleinzehnten nur von Krant und Hanf, den Blntzehnten nnr von Füllen und Kälbern und für erstere 6 Pfg., für letztere 4 Pfg. pro Stück entrichten zur Erhaltung des ewigen Lichtes. Seit unvordenklichen Zeiten Hütten sie nicht mehr geleistet. Entscheidung: Es ist von jedem Füllen 6, von jedem Kalb 4, von jedem Lamm und Kitze 2 Pfg. zu entrichten an das ewige Licht, von Ferkeln, Gänsen nnd Enten, wie auch das 10. Pfund Wachs in Natnra zu liefern. Bezüglich des Kleinzehnten haben die Beklagten ihn wie von altersher zu entrichten, aber anstatt des Hanfes, wenn einer solchen baut, zwei „Brättige" und- von jeder Heuneubrut ein „Hännelin" zu gebeu. Die vou eiuem jeweiligen Pfarrer zu Bendern in rseoMitionsm Ls-ptistsrii prätendierten drei Hüener sollen inskünftig abgethan sein. Papier- Aufgedrücktes Siegel der hoheuems. Kanzlei. Unterschrift, Bestätigung und Siegel des Fürstbischofs Ulrich. An merk. Bei der Verhandlung wnrde auch eine Urkunde vom Jahre 1225 vorgewiesen, laut welcher aller Zehent im Kirchspiel Bendern der dortigen Pfarrkirche gehörte. Leider ist jene Urkunde nicht mehr vorhanden. 1687. Jänner 3. Wir Jakob Hanibal, Graf Zue Hocheu Embs, Gallara uud Vaduz, Freyherr Zue Schellenberg, Herr Zue Doreubieren und Lustenau, Churfürst!. Dchlt. in Bayern Cammerer de — Bekennen hiemit
	        

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