Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

1K53. St. Martinstag. Norbert Wohlwendt von Ruggell nimmt mit Hand des Jos Thöni, Landammanns der Herrschaft Schellenberg, vom Hans Büchel vou Ruggell als dem Vogt und Kirchenpfleger zu Benderu ein Kapital von 30 Gulden auf. Er gibt als Unterpfand seinen Acker im „groß Veldt Bey der Wacht genannt", iKustößer: An- dreas Öri, Georg Öri und Hans Wohlwendt). Der jährliche Zins ,zu 5 °/° 
ist 1 fl 30 kr. — Wenn der Schuldner das Kapital früher oder später zurückzahlen will, muß er — wenn der Münz- fuß sich mittlerweile ändern sollte, — dies tun mit einem Betrage, der den Gläubiger schadlos hält- Pergament. Siegel des Landammcmns weg. 1«54. März 5. Schloß Vaduz- Franz Wilhelm, Graf zu Hohenems nnd Vaduz urkuudet: Es ist bekannt, wie Hans Schächli, gewesener Meßner zu Bendern, nnd Ulrich 
Fehr sel. zwei Kinder der 
Pfarrkirche daselbst die Summe vou 169 Gulden 
nnd 48 Kreuzer schuldig waren, nnd darum des Schächlis Haus, Hofstatt uud Stadel gleich unterm Psarrhof ge- legen zum Unterpfand gesetzt gewesen. Jedoch hat es sich befunden, daß dieses Unterpfand nicht genügende Sicherheit bot, wodurch die übrigen Schuldner hätten verlieren müssen. Damit nun die Pfarrkirche uicht iu Verlust komme, hat der Graf auf Bitten des Pfarrers ?. Bonaventura Schalk das Unterpfand um die genannte Summe Geldes dem Gotteshaus Benderu überlassen als Eigentum. Da von jenem Gute der Graf jährlich eiu Fuder Mist als Ab- gabe bezog, hat er dieses Servitut durch den genannten Psarr- herrn ablösen lassen. Papier. Original. Unterschrift und Siegel des Grafen. 1K3K. St. Giörgytag- Wir zu eud geuante bekhenuen hiermit, nach deme wir gesehen And verspürt, das kg-etioiren Und theilung ehrlicher, ansehnlicher heuser und Personen im geliebten Vater land uoch gültig und den Personen selbst schädlich, Als haben wir zu erhaltuug fried ruhe und einiglheit des geliebten Vater lands Und pflantzung wahrer fründschaft, aufrichtiger liebe und treuherziger atlsetioir Uns nah volgenden xrnretsir und grtiolörr mit einander vereint Und ver- bunden, Vereinend Und verbinden auch in kraft dises briefs ge- treulich zu halteu alles, was hernach geschriben 
stehet. Erstlich sollen wir ein ander wohl verstehen, ehren nnd lieben Und das in aller aufrichtigkheit und treu ohn alle betrug, böse list zu Vor- derst des geliebten Vater lands ansehen, ehr, nutz sonderlich vor Augen haben nnd bey Unsern eyden rathen, Was wir vermeinen, ohne ansehen einiger saction, das dem gemeinen Wesen zu Unserem und Unserer Underthanen landen sürtrag- und aufnemlich sein möchte. Uud dieweilen Unserem geliebten Vater land nichts Ver-
	        

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