Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

- 123 — Kraft welches Empfangenen bevelchs mehr besagt Herren Pfarrer und Helfer zu Bendern vor mir obbesagtem Notario und den gezeugen in der allerbesten und bestendigisten form, weiß, maß undt gestalt sie solches von rechts wegen thuu khönden oder mögen, wider mehr gedachten abtheilung deß halben' Newgereuts Zechendenß vrotsstairclo affirmiert, daß Jrem Gnädigen H. Prä- laten alß rechtmäßigem Inhaber der Pfarr Benderen nicht allein der groß und klein, sondern anch der Noval- nnd Newgereut Zecheud, wo solcher in der Pfarr Bendern gefallen, oder noch fallen Möchte, ohn widersprechlich zustendig undt. gehörig sehe, mit angehenkhtem Requirieren, erfordern uudt begehren, daß Ich, der Notarius, solche protestation obhochgedachtem Herren, Herrn Frantz Wilhelmen, Grafen zn Hochen Embs, Gallara und Vadutz eint- weders selbsteu oder aber in abwesenheit Jro Grüfl. Gu. seinem Herren Landt Vogt, Herrn Jakob Sandtholzern von und zum Zundersberg, Rittern, gebürender Massen Persöhnlich insinuiren und dabei psr sxprs3sum reservieren nnd vorbehalten solle: da nnd zum fall Hochermelter Herr Graf von abtheilung oft benanten halben Noval Zechends, daß solcher cls tasto fortfahren sollen oder wurden, daß solcher eingriff der Pfarr Benderen Herren Prälaten und allen seinen KcroosLsorsn ahn jhrer habenden po88S8sioir, vsl cp.ig.8i, weder ietzt noch künftig jm wenigist pre- indicieren oder dardurch etwaß Eingeraumbt, sonder gantz ohne Nachtheil, abbrnch und schmälerung sein Soll; Ersuecht mich No- tanum darauf, jnen Herren Pfarrern uud Helfern für Hocher- meltcn Iren Gnädigen Herren Prälaten ain oder mehr öffentliche iir8trn»rsntg her über zueverfertigen undt mit zutheilen. Beschechen seiudt diese Ding im Jahr Christi zc. alß zu ansang diß Instruments gemelt ist, in bey sein der Ehrbaren Daniel Hirschhawers von der Altenstadt und Mattäns Stadler vou Suudthoffen als gezeugeu. Unterzeichnet und legalisiert vom Notar Or. Christoph Schalk, Stadt-Syndikus zu Feldkirch. Papier. Copie. 1V47. Aug. 22. Schloß Vadutz. Wohlehrwürdiger, in gott Andächtiger H. Pater n. Pfarrherr. HochgeEhrter Herr Vetter! Deßen schreiben vom 22. diß hab ich empfangen, auch das au Ihr Hochgräfl. Gn. Meinen gn. grasen und Herren lauffende vrdenlich überliferet. Weylen es dem H- Vetteren also beliebig, negst ans die Heyl. Kürchweyhe Zue Benderen Uns Zno haben altem gebrauch 
nach, Als hebendt höchst gedacht Ihr Hochgräfl. Gu. sich genüdig resolvirt, dz sso fern nichts anders einkhumbts' dem H. Vetteren Zuo gevalleu Zu erscheinen, Und mehrers Zehendts halber Zu discurriren. Mich betreffende ime Nachbaurliche Vetter- liche Dienst Zuerweysen, solle an mir nits erspahrt werden.
	        

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