Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1911) (11)

— 157 vielfachen Transaktionen kaufte Mangolds Vetter Wolfhart IV., Herr zu Brandis, zuerst die beiden Gerichte Diemtigen und Wimmis von Mangolds Schwester Agnes, und dann auch noch, und zwar im Verein mit dem Ritter Nikolaus von Scharnachtal, die Gerichte Weißenbnrg und Erlenbach. -I- Wolfhart IV. von Brandis und sein Bruder Ulrich Türing waren die Söhne Wolfharts I. aus seiner Ehe mit Gräsin Anna von Montfort, der Witwe der Grafen Hartmann von Werdenberg-Sargans, Herren zn Vaduz. Aus der ersten Ehe Annas, mit dem Vaduzer Grasen, entstammten 2 Söhne: Graf Heinrich V. von Vaduz und Bischof Hartmann von Chur. Diese beiden waren also Stiefbrüder Wolfharts IV. und Ulrich Türings. Graf Heinrich V. von Vaduz, der von seinem mütter- lichen Oheim auch noch die Herrschaften Blumenegg und halb Schellenberg erbte, versetzte in seiner großen Geldnot 1391 seineu Stiefbrüdern von Brandis die Herrschaft Blumenegg. Dieselbe umfaßte das sogen. Große Walsertal, ein Nebental der Feldkircher Jll, samt der Vogtei über die Einsiedler Propstei Triesen oder St. Gerold. 1397 starb Graf Heinrich V. kinderlos und sein ganzes Erbe fiel nun an den Bruder des Verstorbenen, den Bischof Hartmann von Chur. Er war eine der interessantesten Gestalten unter den Bischöfen von Chur, ein abenteuernder, un- ruhiger Geist uud gar unglücklich in seiner Politik. Fast seine ganze Regierungszeit hindurch — er regierte von 1389 bis 1416 — hatte er zu kämpfen gegen den in der vorarlbergischen, appen- zellischen und eidgenössische Geschichte gar wohlbekannten Herzog Friedrich IV. von Österreich. Dreimal fiel der Bischof in öster- reichische Gefangenschaft und immer schlimmer gestaltete sich seine finanzielle Lage. In seinen Geldnöten fand er stets eine offene Hand bei den reichen Stiefbrüdern von Brandis, natürlich gegen stückweise Verpfändung seines Hansbesitzes. Also versetzte ihnen 1399 der Bischof die Grafschaft Vaduz. Dieselbe umfaßte das heutige Fürstentum Liechtenstein, abgesehen von . der Herrschaft Schellenberg im Norden und der österreichischen Burg Gutenberg samt Kleinmels ganz im Süden. Wohl sicherte der Bischof seinen nahen Verwandten, dem Grafen von Werdenberg-Sargans, das Rücklösungsrecht auf Vaduz zu; oberes war sicher vorauszusehen, 10
	        

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