— 154 — der Ermordung des Bischofs Johann III. von Constanz 1356 er- nannte der Papst den Einsiedler Abt Heinrich zum Nachfolger- Da das Vermögen nnd die Einkünfte des Hochstifts während der Stuhlerledigung verschleudert worden waren
und sich zndem der neugewählte Bischof anläßlich der Bischofsweihe in Avignon der päpstlichen Curie gegenüber zur Zahlung von 10,000 Goldgulden verpflichtet hatte, geriet Heinrich, als Abt uud Bischof der Dritte seines Namens, gleich in eine schwierige finanzielle Situation. Schon bei seinem Amtsantritte hatte er eine, Schuldenlast von Z2.000 Gulden vorgefunden. Nun wandte
er sich an seine Brüder und sonstige,? Verwandten, verknüpfte deren finanziellen Interessen mit denjenigen des Hochstifts und
geriet so ans die nämliche
ab- schüssige Bahn, wie sein geistlicher Bruder auf der Reichenau- Gleich
heftete sich die ganze große Verwandtschaft an seine Fersen, in dem offensichtlichen Bestreben, aus seiner hohen kirchlichen Stellung Nutzen zu zieheu. Bei einer Menge von Geldgeschäften und sonstigen amtlichen Maßnahmen des Bischofs finden wir die Verwandten als Zeugen oder anderswie beteiligt. Um einem augenblicklichen Geldbedürfnis abzuhelfen, verpfändete
er Besitz und Einkünfte des Hochstifts unter ihrem reellen Wert und häufte Schulden auf Schulden. Offenbar fehlte
dem Bischof die nötige Energie, um ungehörigen Zumutungen entgegenzutreten, und viel- leicht auch der ausgesprocheue gute Wille,
die so nötig gewordene Sanierung der ökonomischen Verhältnisse des Hochstifts durchzu- führen. So wurde die sechsuudzwanzigjährige Regierung des Bischofs Heinrich von Brandis dem Bistum Coustanz zum Unsegen. Mit der finanziellen Zerrüttung Hand in Hand ging eine vor keiner Gewalttat zurückschreckende Leidenschaftlichkeit in der Verfolgung selbstsüchtiger Ziele nnd. gänzliche moralische Ungebundenheit. Schon im ersten Jahre seiner Regierung ernannte der von rücksichtslosen Gläubigern bedrängte Bischof Heinrich seinen Bruder Wolfhart I- zum bischöflichen Generalvikar
in tsmpoiÄlidris und legte die gesamte weltliche Verwaltung des Hochstifts in seine, Hände. Da der Bischof seinen Schuldverpflichtungen gegen die Päpstliche Curie in Avignon nicht nachkam, beauftragte diese den dem Bischof feindseligen Dompropst Felix Stucki sowie den Rat von Constanz mit der Bestrafung des Säumigen. Stucki verfaßte nun eine ausführliche Anklageschrift gegen den Bischof, beschuldigte