GESCHICHTE DES LAIENRICHTERTUMS IN
LIECHTENSTEIN / ALOIS OSPELT
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handlungen verwenden zu lassen. Die Pflicht betraf
zunächst die Bewohner jener Gemeinde, in der die
Untersuchungshandlung vorgenommen wurde. 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241
Die Gerichtszeugen waren vom Untersuchungsrich
ter zu bestimmen. 242
Das Landtagspostulat von 1988 nach einer Ände
rung der Besetzung des Jugendgerichts enthielt
auch die Forderung nach einer verbesserten Ein
führung der Laienrichter in ihre richterliche Tätig
keit. 243 Der Landtag befasste sich 1990 im Zusam
menhang mit der Änderung des Gerichtsorganisati
onsgesetzes mit dieser Thematik. 244 Auf eine ent
sprechende Nachfrage der Postulanten nahm die
Regierung Rücksprache beim Präsidenten des Ober
gerichts. Das Ergebnis wurde in einem Schreiben an
den Landtag mitgeteilt. Demnach hatte die Frage in
nerhalb der Richtervereinigung schon mehrmals
zur Diskussion gestanden. Es hatten verschiedent
lich Vorträge für Laienrichter stattgefunden. Das In
teresse der Laienrichter an einer Ausbildung war
sehr unterschiedlich. Neue Richter wurden durch
die Gerichtsvorsitzenden in ihre Tätigkeit einge
führt, juristische Fragen nach Gerichtssitzungen
diskutiert. Darüber hinaus hatte es keine weitere
Ausbildung der Laienrichter gegeben. Die Richter
vereinigung war jedoch bereit, eine sinnvolle Aus
bildung zu fördern. 245
Diese Information an den Landtag nahm ein Ab
geordneter zum Anlass, einige Gedanken zum Lai
enrichtertum zu äussern. 246 Der Abgeordnete hatte
als Laienrichter am Obersten Gerichtshof über eini
ge Jahre persönliche Erfahrungen machen können
und mit einer Gruppe von Laienrichtern verschiede
ne Anliegen in die 1979 gegründete Vereinigung
Liechtensteinischer Richter zur Behandlung einge
bracht. Er informierte über eine Besprechung in
nerhalb der Vereinigung zum Thema «Funktion, Tä
tigkeit und Stellung der Laienrichter im Fürstentum
Liechtenstein» und über eine in der Folge dazu ab
gehaltene Reihe von sieben Vorträgen zu verschie
denen Rechtsthemen. Dabei wäre allerdings «über
die zentralen Anliegen wie Sinn und Zweck des Lai
enrichterauftrages und die damit zusammenhän
genden Fragen nicht reflektiert» worden. «Nebst
den Freuden und der Befriedigung, die es für den
Laienrichter geben» könne, existiere aber «ein brei
tes Spektrum von Unbehagen. Angefangen an der
Kompetenz der eigenen Person in dieser Stellung,
Verunsicherung durch die faktische, nicht formale
Bedeutung des Laienrichteramtes, bis hin zu Zwei
feln am System». «Die Komplexitätsdichte der
Rechtsmaterie» nehme in der Hierarchie der Ge
richte zu, der unmittelbare Umgang mit Menschen
ab. Der Abgeordnete hatte Auskünfte über Arbeits-
230) LLA RF 344/72/76. Jugendamt an Regierung, 14. September
1988.
231) LLA RF 344/72/76. Dr. Karl Kohlegger an Regierung, 22. Mai
1990.
232) Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zur Abände
rung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 4. Juli 1990 (Nr.
59/1990).
233) LLA Landtagsprotokolle vom 14. Oktober und 20. November
1958. Gesetz vom 24. Oktober 1990 über die Abänderung des
Gerichtsorganisationsgesetzes (LGB1. 1990, Nr. 76).
234) Ebenda, LGB1. 1990, Nr. 76, § 4bis.
235) Strafprozessordnung (StPO) vom 18. Oktober 1988 (LGB1. 1988,
Nr. 62). - Vgl. dazu: Bericht und Antrag der Regierung an den
Landtag zur Schaffung einer Strafprozessordnung (StPO), 31. Mai
1988. (Nr. 22/1988); Waschkuhn, Justizrechtsordnung, S. 46.
236) Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zur Schaf
fung einer Strafprozessordnung (StPO), 31. Mai 1988 (Nr. 22/1988).
237) Das Gesetz vom 27. September 1972 betreffend die Abände
rung der Strafprozessordnung (LGB1. 1972, Nr. 54) führte ein verein
fachtes Verfahren in Verbrechens- und Vergehensfällen ein und
entlastete so das Schöffen- bzw. Kriminalgericht. - Vgl. auch Bericht
und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Abände
rung der Strafprozessordnung vom 16. Juni 1972 (Landtagsprotokoll
Jg. 1972).
238) Ebenda, S. 149.
239) Ebenda S. 149 f.
240) StPO vom 18. Oktober 1988, § 44.
241) Ebenda, § 45.
242) Ebenda, § 46.
243) LLA Landtagsakten LTA 1988/L 12.
244) LLA Landtagsprotokolle, 12. September und 24.Z25. Oktober
1990; Landtagsakten LTA 1990/ L 54.
245) Schreiben Ressort Justiz an Landtag, 8. Oktober 1990.
246) LLA Landtagsprotokoll, 24.Z25. Oktober 1990, S. 1106-1109.
Ausführungen des Abgeordneten Georg Schierscher und von Land
tagspräsident Karlheinz Ritter.