Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

GESCHICHTE DES LAIENRICHTERTUMS IN 
LIECHTENSTEIN / ALOIS OSPELT 
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fassers der Entwürfe und des Regierungschefs bera 
ten. In die Beratungen war auch das fürstliche Ap 
pellationsgericht einbezogen worden. Zudem holte 
die Kommission ein Gutachten von Landesgerichts 
rat Martin Hämmerle 137 138 139 140 141 142 ein, der längere Zeit ersatz 
weise auch als Landrichter in Vaduz gewirkt hatte. 
Hämmerle lobte die Gesetzesentwürfe als ausge 
zeichnete Arbeit. In einem zentralen Punkt war er 
jedoch anderer Ansicht: Er hielt eine Änderung des 
Instanzenzugs als angezeigt und schlug vor, dass 
entweder das Kreisgericht Feldkirch oder drei vom 
Landesfürsten ernannte und zum Richteramt befä 
higte Juristen aus Vorarlberg die Rekursinstanz bil 
den sollten. Als dritte Instanz sollte das fürstliche 
Appellationsgericht in Wien fungieren. Die Siebner- 
kommission konnte sich «mit Rücksicht auf unsere 
dermaligen Verhältnisse und im Interesse der mög 
lichsten Wahrung unserer Selbständigkeit» diesem 
Vorschlag nicht anschliessen. 1907 hatte sich eine 
grosse Mehrheit im Landtag für eine zweite Instanz 
im Lande ausgesprochen. Für den Vorschlag Häm 
merles wäre aber auch der damalige Landtag sicher 
nicht eingetreten, vermerkt der Kommissionsbe 
richt. Im Übrigen übernahm der Bericht die schon 
im Vorjahr angeführten Argumente gegen eine Än 
derung des Instanzenzugs, «wenn auch damit die 
Forderung einer idealen Rechtspflege betreffend 
das öffentliche und mündliche Verfahren bei der Be 
rufungsinstanz vielleicht nicht ganz erfüllt wird». 
«In der Kommission wurde allgemein die Ansicht 
vertreten, dass unser Land mit seiner stetig fort 
schreitenden Entwicklung und Hebung der Intelli 
genz mit der Zeit in die Lage kommen werde, die Be 
rufungsinstanz mit dem öffentlichen und mündli 
chen Verfahren im Lande selbst und möglichst mit 
eigenen Kräften einzuführen, dass aber jetzt, wo nur 
ein direkter oder indirekter Anschluss an das Kreis 
gericht in Feldkirch in Frage stehe, von einer Ände 
rung der bisherigen zweiten Instanz im Interesse 
der Wahrung unserer Selbständigkeit abgesehen 
werde.» 143 
Mit dieser Position des Landtags war bis auf wei 
teres ein Reformschritt unterbunden, der Gerichts 
instanzen in die Nähe des Volkes gebracht hätte. 
Insbesondere kam es auch nicht zu einer Laienrich 
terbeteiligung im zivilrechtlichen Rekursverfahren, 
wie sie Josef Peer 1907 vorgeschlagen hatte. Das 
Gesetzeswerk der Zivilprozessrevision wurde vom 
Landtag am 10. Dezember 1912 einstimmig verab 
schiedet. 144 
Mittlerweile waren auch die Arbeiten am neuen 
Strafprozessrecht weit fortgeschritten. «Bezirks 
richter Dr. Kraus, ein theoretisch und praktisch er 
fahrener Richter», hatte in Liechtenstein an Ort und 
Stelle Informationen eingezogen, dabei den Ge 
schäftsgang beim Landgericht kennengelernt und 
137) LLA Landtagsprotokoll vom 15. November 1909. Beilage zu 
Traktandum 2 der Tagesordnung für die Landtagssitzungen vom 
16. und 18. Dezember 1909. Antrag der Finanzkommission betref 
fend Einführung der freien Beweiswürdigung im Strafprozessverfah 
ren. Gesetz vom 28. Dezember 1909, womit Zusatzbestimmungen 
zur Strafprozessnovelle vom 24. August 1881 erlassen werden 
(LGB1. 1910, Nr. 1). 
138) LLA Landtagsprotokoll vom 10. Dezember 1910. Beilage zu 
Traktandum 2 der Tagesordnung: Bericht der Finanzkommission 
über den derzeitigen Stand der Strafprozess-Reformfrage. Bericht 
über die Landtagssitzungen vom 10. und 12. Dezember 1910. 
Beilage zu Nr. 50 des Liechtensteiner Volksblatt, Jg. 1910. 
139) LLA Landtagsprotokolle. Beilage zu Traktandum 1 der Land 
tagssitzungen vom 11. und 12. Dezember 1911: Gesetzentwürfe zur 
Reform des Zivilprozesses. Referat des Landtagspräsidenten Albert 
Schädler. 
LLA Landtagsakt 1911 L 21: Reform des Zivilprozesses. Schreiben 
Regierung an Landtag, 19. November 1911 samt Gesetzentwürfen 
und Motivenberichten sowie Beratungsprotokoll beim Appellations 
gericht in dieser Sache. 
140) Ebenda. Protokoll über die am 6. November 1911 stattgehabte 
Beratung über die Gesetzentwürfe zur Reform des Zivilprozesses im 
Fürstentume Liechtenstein. 
141) LLA Landtagsprotokolle, 11. und 12. Dezember 1911. Bericht 
über die Landtagssitzungen vom 11. und 12. Dezember 1911. 
Beilage zu Nr. 50 des Liechtensteiner Volksblatt, Jg. 1911. 
142) Dr. Martin Hämmerle, geboren 1872, 1909 als Bezirksrichter 
extra statum beim Landesgericht Innsbruck ausgewiesen (Auskunft 
Vorarlberger Landesarchiv, 15. Januar 2009). 
143) LLA Landtagsprotokolle. Beilage zu Traktandum 5 der Land 
tagssitzungen vom 14. und 16. November 1912: Gesetzentwürfe zur 
Reform des Zivilprozesses. Bericht der Siebnerkommission über die 
Gesetzentwürfe zur Reform des Justizwesens im Fürstentume 
Liechtenstein. LLA Landtagsprotokolle, 14. und 16. November 1912. 
Bericht über die Landtagssitzungen vom 14. und 16. November 
1912. Beilage zu Nr. 48 des Liechtensteiner Volksblatt, Jg. 1912. 
144) Gesetz über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechts 
streitigkeiten (Zivilprozessordnung) vom 10. Dezember 1912 (LGB1. 
1912, Nr. 9).
	        

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