Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

200 JAHRE GRUNDBUCH 
(1809-2009) 
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zugssysteme, das 3 D-Bezugssystem CHTRS 95 
(Swiss Terrestrial Reference System 1995) und das 
lokale Bezugssystem CH 1903. Dabei wurde darauf 
geachtet, dass CH 1903+ möglichst gut mit dem bis 
herigen Referenzsystem CH 1903 übereinstimmt. 
Die Parameter, welche das System definieren, 
wurden allerdings vom heute nicht mehr verwend 
baren Fundamentalpunkt (alte Sternwarte Bern) auf 
den neuen Fundamentalpunkt in Zimmerwald 
transferiert. Dieses lokal gelagerte Bezugssystem 
CH 1903+ ist statisch und stellt der amtlichen Ver 
messung einen optimalen Bezugsrahmen zur Verfü 
gung. Die «absolute» Genauigkeit der Koordinaten 
liegen landesweit bei 0,5 bis 1 cm für die Lage und 2 
bis 3 cm für die ellipsoidische Höhe. Der Koordina 
tenursprung ist der gleiche geblieben, wie in der al 
ten Landesvermessung LV 03, nämlich die alte 
Sternwarte Bern. Es ist vorgesehen, dass die neuen 
Koordinaten bis zum Jahr 2016 voll in die amtliche 
Vermessung aufgenommen sind. 
Das bisher geltende Höhensystem LN 02 wurde 
im Jahr 1902 durch die Festlegung der Meereshöhe 
des Repère Pierre du Niton H(RPN) = 373,6 m in 
Genf definiert. Das neue Höhensystem LHN95 (Lan 
deshöhennetz 1995) basiert ebenfalls auf der Höhe 
des Repère Pierre du Niton. Jedoch wurde das da 
raus abgeleitete Potential des Fundamentalpunktes 
in Zimmerwald als definierende Grösse festgelegt. 
Für den Datenaustausch mit den Nachbarländern 
wurde zusätzlich noch das Höhensystem CHVN 95 
definiert, das mit dem europäischen Höhensystem 
EVRS 2000 identisch ist. Es stützt sich auf die Hö 
hendefinition des Pegels von Amsterdam (NAP) und 
auf die Resultate des europäischen Nivellements 
(UELN). Die Höheninformation wird in diesem Sys 
tem in Form von Potentialen und Normalhöhen aus 
getauscht. 
DIE REFORM DER AMTLICHEN 
VERMESSUNG IN LIECHTENSTEIN 
Da mit der Vereinbarung des Jahres 1937 die Ober 
leitung der Liechtensteiner amtlichen Vermessung 
und damit auch die technischen Vorgaben bei der 
eidgenössischen Vermessungsdirektion lag, wurden 
die Entwicklungen der Schweiz in Bezug auf die 
amtliche Vermessung vorerst ohne weitere Formali 
täten übernommen. Die fundamentalen Umwälzun 
gen erforderten jedoch sowohl in der amtlichen Ver 
messung als auch für die Umstellung auf die neuen 
Grundlagedaten ein konzeptionelles Vorgehen. Auf 
der Grundlage eines Expertenberichtes fasste die 
Regierung 1995 einen entsprechenden Beschluss. 
Die bis dahin vorhandenen digitalen Daten neu 
vermessener Gebiete wurden auf Widersprüche ge 
genüber der schweizerischen Vermesssungsverord- 
nung vom 1. Januar 1993 überprüft und anschlies 
send von der Regierung erworben. In den noch nicht 
vermessenen Gebieten waren grossteils auch schon 
nachgeführte, digitalisierte Pläne der Flugaufnahme 
der frühen 1970er Jahre vorhanden, die ebenfalls in 
das Eigentum des Landes überführt wurden. An 
schliessend waren dann rasch und mit bescheide 
nem Aufwand flächendeckend über das ganze Land 
digitale Pläne, allerdings in verschiedenen Qualitä 
ten, verfügbar. Nur das grosse Gebiet der Alpen- und 
Gemeindewaldungen war lediglich fragmentarisch 
digitalisiert worden. Alle übernommenen Daten wa 
ren aber bereits im INTERLIS-Format abgespei 
chert. Um die allgemeine Verfügbarkeit dieser geo 
graphischen Daten zu regeln und zu sichern, wurde 
im Jahr 1997 auch eine entsprechende Gebühren 
verordnung erlassen. 
Für die amtliche Vermessung, deren Basisaufga 
be darin besteht, den Plan für das Grundbuch be 
reitzustellen, war es im Rahmen der Reformen nicht 
unbedeutend, die Planinhalte genau festzulegen. 
Man entschied sich für einen Datenkatalog, der sich 
zwar korrekt an das schweizerische Modell des 
Bundes hielt, aber mit spezifisch im Land gebrauch 
ten Zusatzinformationen ergänzt wurde. Daraus ist 
das «Datenmodell 2001 der Amtlichen Vermessung 
(DM.01-AV-FL)» auf Grundlage des DM.01-AV des
	        

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