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DAS ALTKASTASTERWERK
Messtisch mit Fernrohr,
Kippregel (Fernrohrlineal)
und Lotgabel. Mithilfe
dieser historischen Geräte
wurden 1865-1871 die
Altkatasteraufnahmen in
Liechtenstein gemacht.
Der Winkelspiegel diente
der Bestimmung von rech
ten Winkeln.
Im Jahr 1865 erliess der Landtag das «Gesetz be
treffend die Landesvermessung» und im selben
Jahr die «Instruction für die mit der KatastraWVer
messung des Fürstenthumes Liechtenstein betrau
ten Geometer». In Gesetz und Instruktion waren alle
wichtigen technischen Vorgaben für das Vermes
sungswerk festgelegt. Die Vermessung der Parzellen
und der Gebäude erfolgte in der damals üblichen
Methode der Messtischaufnahmen mit der Kippre
gel auf quadratischen Kartontafeln, deren Seiten
lange IV2 Fuss zu messen hatten. Der Planmassstab
wurde mit 1:2 000 festgelegt, sodass ein Kartonblatt
3 000 Quadratfuss zu umfassen hatte und das ganze
Vermessungswerk an die schweizerische Triangula
tion anzuschliessen war. Diese Entscheide wirkten
sich nachhaltig bis heute aus.
Die Einführung des Metermasses ab dem 1. Janu
ar 1876 hätte den damals üblichen Massstab der
österreichischen Katastralvermessung im Massstab
1:2 880 mehr als nur unpraktisch gemacht. Der Ent
scheid für einen dimensionslosen geradezahligen
Massstab liess dagegen den Wert des Vermessungs
werks erhalten. Die Fixpunktdaten der Triangulati
on wurden ab 1890 zwar dem Bessel-Ellipsoid an
gepasst, was aber für das Vermessungswerk in
Liechtenstein als rein graphisches Werk und ohne
Höhenaufnahmen ohne Bedeutung war. Die Anbin
dung unserer Vermessung an das schweizerische
Triangulationsnetz wurde seitdem beibehalten und
führte zu einer immer besseren Zusammenarbeit
mit den schweizerischen Amtsstellen des Vermes
sungswesens.
Die gesamte Vermessung wurde wie vorgesehen
innerhalb von sechs Jahren von den Fachleuten,
dem Landestechniker Peter Rheinberger und dem
Forstinspektor Alois Schauer, fertig gestellt. Leider
war es unterlassen worden, für die Nachführung
des Werkes Vorschriften zu erlassen. In der Folge
wurden die Pläne zwar nachgeführt, über Qualität
und Vollständigkeit bestanden aber keine Definitio
nen und keine Sicherheit. Dadurch hat das Werk an
Zuverlässigkeit seiner Informationen je länger je
mehr verloren.