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200 JAHRE GRUNDBUCH
(1809-2009)
Bild aus der Anfangszeit
der Mikroverfilmung,
1965. Aus Sicherheits
gründen wurden zuerst
die Grundbücher verfilmt.
Die vier Ordner auf dem
Pult enthalten das gesamte
Grundbuch des Fürsten
tums Liechtenstein.
des Grundbuchplans als Bestandteil des Grund
buchs werden die Liegenschaft sowie weitere Rech
te zudem klar abgegrenzt. Auch die Bestimmung der
Grenzen dient primär der Rechtsicherheit.
Eine weitere Aufgabe des Grundbuchs ist die Mo
bilisierung des Bodenwerts: mittels der Grund
pfandverschreibung bzw. Hypothek sowie dem
Schuldbrief wird ein Teil des Bodenwerts in einem
Titel - in einem Wertpapier mit öffentlichem Glau
ben - verselbständigt und anderen Personen als
dem Grundeigentümer als Kapitalanlage zugänglich
gemacht. Im Unterschied zur Hypothek, welche zur
Absicherung einer Forderung dient und dem
Grundpfandgläubiger ein Verwertungsvorrecht ein
räumt, kommt dem Schuldbrief über dem blossen
Sicherungszweck die Funktion als «Verkehrsgrund
pfandrecht» zu: neben der persönlichen Forderung,
welche grundpfändlich sichergestellt wird, haftet
der Schuldner persönlich mit seinem ganzen Ver
mögen. Die Forderung wird in einem Pfandtitel ver
körpert, 4 5 welcher als Wertpapier vom Entstehungs
grund der Forderung unabhängig ist. 6
Diese «Mobilisierung der Bodenwerte» kann mit
tels der inländischen Hypothekaranlagen zu einem
gewissen Teil sichtbar gemacht werden (vgl. dazu
Tabelle auf Seite 296).
4) Sog. Publizitätsprinzip im Immobilienbereich.
5) Art. 333 SR.
6) Sog. Neuerung bzw. Novation laut Art. 332 SR.