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Bericht über das Ausschei
den von Landvogt Franz
Xaver Menzinger sowie
über den bevorstehenden
Antritt von Josef Schupp-
ler als neuer Landesver
weser in Vaduz. Dabei
wird auch die Schaffung
der Stelle eines Grund
buchführers erwähnt.
Zuerst war Thomas Budig,
fürstlich-liechtensteini
scher Beamter in Butscho-
witz (Mähren), für dieses
Amt vorgesehen. An seiner
Stelle kam aber dann Peter
Zelinka, ebenfalls Beamter
in fürstlichem Dienst und
zugleich Schwager von
Josef Schuppler, als erster
Grundbuchführer nach
Vaduz. Der Grundbuchfüh
rer wurde jährlich mit 300
Gulden sowie sechs Klafter
Holz entlöhnt. Damit ver
diente er ein knappes Drit
tel des Landvogts, der
1000 Gulden und 20 Klaf
ter Holz sowie weitere
Vorteile erhielt. Der vorlie
gende Bericht aus dem
Jahr 1808 ist vom fürstli
chen Hofrat Georg Hauer
unterzeichnet.
auf die elektronische Datenverarbeitung und 2008
wurde eine Totalrevision der gesetzlichen Grundla
gen durchgeführt.
Ebenso wurde in der Ausstellung die Geschichte
der Landesvermessung gezeigt. Seit der Kataster
vermessung 1865-1871 bildet ein Grundkataster
die Basis des Grundbuchs, das man 1809 als Boden
wertkataster angelegt hatte. Weil der liechtensteini
sche Altkataster von 1865 den Anforderungen an
Genauigkeit und Zuverlässigkeit nicht mehr ent
sprach, führte Liechtenstein 1937 eine Vermessung
gemäss den schweizerischen Richtlinien durch und
führte einen Übersichtsplan ein. Die Schweiz über
nahm die Leitung und Aufsicht über das liechten
steinische Vermessungswesen, 1937-1938 schloss
sich Liechtenstein dem schweizerischen Triangula
tionsnetz an.