Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

200 JAHRE GRUNDBUCH 
(1809-2009) 
289 
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Die letzte Seite des Grund 
buchpatents widmet sich 
der Regelung von Ein 
tragsgebühren für Grund 
stücke. Die Höhe dieser 
Gebühren hing nicht nur 
von der Grösse und vom 
Wert des Grundstücks ab, 
sondern auch von der 
Frage, ob und wie hoch 
ein Grundstück verschul 
det war. Abschriften aus 
dem Grundbuch waren 
ebenfalls gebührenpflich 
tig. Das Grundbuchpatent 
ist von Fürst Johann I. 
persönlich unterzeichnet.
	        

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