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bürgerungen im 19. und frühen 20. Jahrhundert».
Die im Landesarchiv in Triesen und in Vaduz durch
gesehenen Einbürgerungsakten umfassten sowohl
Ansuchen und Aufnahmen in das Staats- wie auch
in ein Gemeindebürgerrecht. Parallel dazu erfolgte
auch die Bearbeitung und Auswertung von Einbür
gerungsakten aus den Gemeindearchiven von
Schaan und Triesenberg.
Im Spätherbst 2009 begann Klaus Biedermann
mit der Niederschrift der ersten Kapitel der Mono
graphie. So verfasste er erste Versionen der Kapitel
zu den Einbürgerungsfällen in Liechtenstein, die
aufgrund historischer Zäsuren (Gemeindegesetze
1842 und 1864, Gesetzesrevision 1919) in die drei
Zeiträume 1808 bis 1841, 1842 bis 1863 sowie
1864 bis 1918 aufgeteilt sind. Die zeitliche Abgren
zung zum Teilprojekt II bildet nun das Jahr 1918
und nicht, wie zunächst vorgesehen, das Jahr 1914.
Die ersten Fassungen der genannten drei Kapitel la
gen bis zum Januar 2010 vor. Im Jahr 2010 steht
u.a. die Abfassung der Kapitel zur Entwicklung des
Landes- und des Gemeindebürgerrechts sowie zur
diesbezüglichen Gesetzgebung auf dem Programm.
Dabei sollen die Ergebnisse für Liechtenstein auch
mit den Entwicklungen in den umliegenden Staaten
verglichen werden.
TEILPROJEKT II: FINANZEINBÜRGERUNGEN
IN LIECHTENSTEIN 1919 BIS 1955
Nach der Erstellung des Archivberichts und des De
tailkonzepts zum Teilprojekt «Finanzeinbürgerun
gen» konnte die Quellenrecherche zu den Einzelfäl
len im Liechtensteinischen Landesarchiv bis im No
vember 2009 abgeschlossen werden. Dabei wurden
insgesamt 173 Einzeldossiers aus dem Untersu
chungszeitraum von 1919 bis 1959 gesichtet und
ausgewertet. Im Oktober 2009 wurde mit der Nie
derschrift der Kapitel zu den Einzelfallstudien be
gonnen, ebenso mit der Sichtung der Landtagspro
tokolle.
Die umfangreiche Auswertung von Einzeldos
siers, der bisher eingesehenen Landtagsprotokolle
sowie der Forschungsliteratur führte unter ande
rem zu folgenden Ergebnissen: Die Finanzeinbürge
rung wurde zu Beginn der 1920er Jahre als eine von
verschiedenen Massnahmen zur finanziellen Stabi
lisierung des Landes institutionalisiert. Dabei tru
gen die Bürgerrechtsbewerber mit ihren Anfragen
an die liechtensteinische Regierung zur Herausbil
dung der Finanzeinbürgerung bei. Die soziale und
kulturelle beziehungsweise geographische Herkunft
wie auch die Motivation der Einbürgerungsbewer
ber veränderte sich im Verlauf des Untersuchungs
zeitraums. Die Veränderungen liefen parallel zum
sozialen und politischen Wandel und den damit ver
bundenen Zäsuren. Die Einbürgerungsdossiers ge
ben auch Einblick in die Auswirkungen der Finanz
einbürgerung auf die Folgegenerationen. Die Haupt
probleme, mit denen sich die Nachkommen ausei
nanderzusetzen hatten, waren unter anderem die
Forderung einer jährlich zu entrichtenden Neubür
gersteuer (die bei Nichtbeachtung zu Staatenlosig
keit führen konnte) und der Ausschluss der Neubür
ger von Bürgernutzen und sozialer Teilhabe.
TEILPROJEKT III: EINBÜRGERUNG
UNTER DEM ASPEKT DER INTEGRATION
1945 BIS 2008
Im vergangenen Jahr stand als erstes die Erstellung
eines detaillierten Konzepts an, das gemeinsam mit
dem wissenschaftlichen Beirat auf Relevanz und
Realisierbarkeit hin diskutiert wurde. Gemäss die
sem Konzept konzentriert sich die Studie auf drei
Untersuchungsfelder: auf die Einbürgerungpraxis
und -normsetzung auf der Ebene des Landtags, auf
der Ebene der Gemeinden, wobei Schaan, Eschen
und Triesenberg berücksichtigt werden, sowie auf
die Bedeutung von Einbürgerung und Staatsange
hörigkeit aus der Sicht von (eingebürgerten) Bürge
rinnen und Bürgern.
Bis anhin wurden die relevanten öffentlichen und
nichtöffentlichen Landtagsprotokolle bis 2008 aus
gehoben und bis 1977 ausgewertet. Unter Beizug
des vom Liechtensteinischen Landesarchiv erstell
ten Findmittels zu den Einbürgerungsdossiers wur
den die Einbürgerungen der Jahre 1945 bis 1974