218
der Schreiber Friedrich, der 1312 bis 1330 20 für Va
ter und Söhne von Sargans tätig war. Rudolf II. trat
zum letzten Mal mit seinen beiden Söhnen im Sep
tember 1322 auf; Rudolf III. fehlte im Oktober
1326 21 bei der Abfindung Margaretas, der Witwe
von Graisbach.
Wahrscheinlich war es Rudolf III., der mit Graf
Wilhelm von (Montfort-)Tettnang 1304 den Bischof
von Basel überfiel und ausraubte. Für dieses Verge
hen wurde er vom Papst exkommuniziert, von den
Königen geächtet und bis 1314 zur Wiedergutma
chung aufgefordert. Obwohl die Acht noch 1323 22 -
also nach dem vermuteten Tod seines Vaters - be
stätigt wurde, entging Rudolf III. zwar einer Strafe,
konnte aber kaum mehr ausserhalb Churrätiens
auftreten. Der Überfall 1304 erklärt vielleicht seinen
Aufenthalt 1305 mit seinem Pädagogen in Pfäfers
oder Sargans, wo er nicht zur Nacherziehung, son
dern zum Schutz vor Verfolgung weilte. Geschützt
haben dürfte ihn aber, dass sein Vater Rudolf II. ein
wichtiger Gefolgsmann von drei Habsburger Köni
gen war. Sein Bruder Heinrich hingegen stand mit
den schwäbischen Verwandten auf der Seite König
Ludwigs des Bayern, der 1322 den Habsburger Ge
genkönig Friedrich von Österreich in der Schlacht
bei Mühldorf besiegte. 1322 schloss Heinrich mit
dem siegreichen König, 1324 23 Rudolf III. mit den
österreichischen Herzogen einen Soldvertrag ab,
obwohl die päpstliche Exkommunikation noch gül
tig und die königliche Acht bestätigt waren.
Nach dem Tod seines Vaters handelte Hartmann
1327 bis 1329 24 allein in Sarganser Angelegenhei
ten; Rudolf IV. trat selbständig erst 1329 bei der Or
dination des schwäbischen Vetters in Chur auf. Falls
Hartmann um 1324 und Rudolf IV. um 1329 volljäh
rig wurden, müsste nach der bisherigen Genealogie
Rudolf II. um 1305 - also gleichzeitig mit seinen
Söhnen - eine zweite Ehe eingegangen und 50-jäh
rig noch Vater geworden sein. Und die Kinder aus
dieser zweiten Ehe könnten sogar später geboren
sein als seine Enkelin, die 1322 verheiratet wurde.
Solche Annahmen sind wohl unhaltbar: Rudolf II.
war der Grossvater, Rudolf III. der Vater von Hart
mann, Rudolf IV. und ihrer Schwester Margareta.
Nach einer späteren Abschrift traten Hartmann und
Rudolf IV. schon 1317 als Zeugen für das Kloster
Pfäfers auf, doch ist dies unmöglich. Weil Hartmann
kein Verschrieb für Heinrich sein kann, der sich im
gleichen Monat 13 1 7 25 mit seinem Württemberger
Schwiegervater in Konstanz befand, muss die Datie
rung der Pfäferser Urkunde verschrieben sein.
1337 26 überliess Hartmann Burg und Städtchen
Sargans seinem Bruder als Morgengabe für dessen
Ehefrau Ursula von Vaz. Der Verzicht des älteren zu
gunsten des jüngeren Bruders auf ihren Stammsitz
hat zur Drei-Brüder-These veranlasst, dass Ru
dolf III. und Rudolf IV. identisch sein könnten. Doch
stellt sich allenfalls die Frage, warum der Jüngere
eine der beiden Vazer Erbtöchter heiratete, nicht
aber, warum der Ältere auf Sargans verzichtete.
Denn in eine Heirat konnten die Grafen von Sargans
nur noch ihren Stammsitz als Sicherheit einbringen,
weil die Herrschaft Vaduz an Ulrich von Matsch ver
pfändet war. Hartmann musste der Morgengabe von
Sargans zustimmen, um die Vazer Heirat zu ermög
lichen, und verlor wie sein Bruder die volle Verfü
gungsgewalt über die als Sicherheit verpfändete
Herrschaft. Dafür erhielt Hartmann wie sein Bruder
1338 die bischöflichen Lehen, die Ursula nach dem
Tod ihres Vaters Donat von Vaz empfing, und 1342 27
auch einen Erbanspruch auf die Habsburger Lehen
Friberg und Jörgenberg. Dass dieses Heiratsge
schäft von erheblicher erbrechtlicher Bedeutung
war, zeigt die Garantie der Vazer Morgengabe durch
Albrecht I. von Werdenberg.
Die beiden Vazer Schwiegersöhne Friedrich von
Toggenburg und Rudolf IV. von Sargans lösten im
März 1338 Ulrich von Matsch für 700 Silbermark
aus der Gefangenschaft der Freiherren von Rhä-
züns. Das Lösegeld entsprach der Pfandsumme auf
der Herrschaft Vaduz und konnte von den Sargan
ser Grafen nur teilweise aufgebracht werden. Denn
die Burg Vaduz, «die Vogt Ulrich von Matsch ver
setzt worden», ging im Dezember 1338 28 an Graf Ul
rich von (Montfort-)Feldkirch als Leibgeding, als Le
hen auf Lebenszeit. Dafür musste der Montforter die
Burg Wynegg, die ein churbischöfliches Lehen war,
dem Toggenburger überlassen, der offenbar einen
Teil des Lösegeldes bezahlt hatte. Mit ihrer Zahlung
lösten die Sarganser Brüder zwar einen Teil des