Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

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der Schreiber Friedrich, der 1312 bis 1330 20 für Va 
ter und Söhne von Sargans tätig war. Rudolf II. trat 
zum letzten Mal mit seinen beiden Söhnen im Sep 
tember 1322 auf; Rudolf III. fehlte im Oktober 
1326 21 bei der Abfindung Margaretas, der Witwe 
von Graisbach. 
Wahrscheinlich war es Rudolf III., der mit Graf 
Wilhelm von (Montfort-)Tettnang 1304 den Bischof 
von Basel überfiel und ausraubte. Für dieses Verge 
hen wurde er vom Papst exkommuniziert, von den 
Königen geächtet und bis 1314 zur Wiedergutma 
chung aufgefordert. Obwohl die Acht noch 1323 22 - 
also nach dem vermuteten Tod seines Vaters - be 
stätigt wurde, entging Rudolf III. zwar einer Strafe, 
konnte aber kaum mehr ausserhalb Churrätiens 
auftreten. Der Überfall 1304 erklärt vielleicht seinen 
Aufenthalt 1305 mit seinem Pädagogen in Pfäfers 
oder Sargans, wo er nicht zur Nacherziehung, son 
dern zum Schutz vor Verfolgung weilte. Geschützt 
haben dürfte ihn aber, dass sein Vater Rudolf II. ein 
wichtiger Gefolgsmann von drei Habsburger Köni 
gen war. Sein Bruder Heinrich hingegen stand mit 
den schwäbischen Verwandten auf der Seite König 
Ludwigs des Bayern, der 1322 den Habsburger Ge 
genkönig Friedrich von Österreich in der Schlacht 
bei Mühldorf besiegte. 1322 schloss Heinrich mit 
dem siegreichen König, 1324 23 Rudolf III. mit den 
österreichischen Herzogen einen Soldvertrag ab, 
obwohl die päpstliche Exkommunikation noch gül 
tig und die königliche Acht bestätigt waren. 
Nach dem Tod seines Vaters handelte Hartmann 
1327 bis 1329 24 allein in Sarganser Angelegenhei 
ten; Rudolf IV. trat selbständig erst 1329 bei der Or 
dination des schwäbischen Vetters in Chur auf. Falls 
Hartmann um 1324 und Rudolf IV. um 1329 volljäh 
rig wurden, müsste nach der bisherigen Genealogie 
Rudolf II. um 1305 - also gleichzeitig mit seinen 
Söhnen - eine zweite Ehe eingegangen und 50-jäh 
rig noch Vater geworden sein. Und die Kinder aus 
dieser zweiten Ehe könnten sogar später geboren 
sein als seine Enkelin, die 1322 verheiratet wurde. 
Solche Annahmen sind wohl unhaltbar: Rudolf II. 
war der Grossvater, Rudolf III. der Vater von Hart 
mann, Rudolf IV. und ihrer Schwester Margareta. 
Nach einer späteren Abschrift traten Hartmann und 
Rudolf IV. schon 1317 als Zeugen für das Kloster 
Pfäfers auf, doch ist dies unmöglich. Weil Hartmann 
kein Verschrieb für Heinrich sein kann, der sich im 
gleichen Monat 13 1 7 25 mit seinem Württemberger 
Schwiegervater in Konstanz befand, muss die Datie 
rung der Pfäferser Urkunde verschrieben sein. 
1337 26 überliess Hartmann Burg und Städtchen 
Sargans seinem Bruder als Morgengabe für dessen 
Ehefrau Ursula von Vaz. Der Verzicht des älteren zu 
gunsten des jüngeren Bruders auf ihren Stammsitz 
hat zur Drei-Brüder-These veranlasst, dass Ru 
dolf III. und Rudolf IV. identisch sein könnten. Doch 
stellt sich allenfalls die Frage, warum der Jüngere 
eine der beiden Vazer Erbtöchter heiratete, nicht 
aber, warum der Ältere auf Sargans verzichtete. 
Denn in eine Heirat konnten die Grafen von Sargans 
nur noch ihren Stammsitz als Sicherheit einbringen, 
weil die Herrschaft Vaduz an Ulrich von Matsch ver 
pfändet war. Hartmann musste der Morgengabe von 
Sargans zustimmen, um die Vazer Heirat zu ermög 
lichen, und verlor wie sein Bruder die volle Verfü 
gungsgewalt über die als Sicherheit verpfändete 
Herrschaft. Dafür erhielt Hartmann wie sein Bruder 
1338 die bischöflichen Lehen, die Ursula nach dem 
Tod ihres Vaters Donat von Vaz empfing, und 1342 27 
auch einen Erbanspruch auf die Habsburger Lehen 
Friberg und Jörgenberg. Dass dieses Heiratsge 
schäft von erheblicher erbrechtlicher Bedeutung 
war, zeigt die Garantie der Vazer Morgengabe durch 
Albrecht I. von Werdenberg. 
Die beiden Vazer Schwiegersöhne Friedrich von 
Toggenburg und Rudolf IV. von Sargans lösten im 
März 1338 Ulrich von Matsch für 700 Silbermark 
aus der Gefangenschaft der Freiherren von Rhä- 
züns. Das Lösegeld entsprach der Pfandsumme auf 
der Herrschaft Vaduz und konnte von den Sargan 
ser Grafen nur teilweise aufgebracht werden. Denn 
die Burg Vaduz, «die Vogt Ulrich von Matsch ver 
setzt worden», ging im Dezember 1338 28 an Graf Ul 
rich von (Montfort-)Feldkirch als Leibgeding, als Le 
hen auf Lebenszeit. Dafür musste der Montforter die 
Burg Wynegg, die ein churbischöfliches Lehen war, 
dem Toggenburger überlassen, der offenbar einen 
Teil des Lösegeldes bezahlt hatte. Mit ihrer Zahlung 
lösten die Sarganser Brüder zwar einen Teil des
	        

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