Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

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dualverkehr voraus. Sein Verkehrskonzept sah da 
her die weitgehende Entlastung der Siedlungsgebie 
te vom Durchgangsverkehr vor. Mit einer etappen 
weisen Realisierung von Umfahrungsstrassen sollte 
dies erreicht werden. Dieses grosse Vorhaben erlitt 
jedoch Mitte der 1970er Jahre politischen Schiff 
bruch. Im Rahmen einer Volksabstimmung lehnten 
die Stimmberechtigten die erste Etappe dieses Kon 
zeptes, nämlich die Umfahrung von Schaan und Va 
duz, mit grossem Mehr ab. Diese Ablehnung traf den 
Bauamtsleiter schwer. Er suchte jahrelang nach po- 
Regierungschef Hans 
Brunhart und Karl Hart 
mann im Jahre 1986 an 
lässlich der Amtseinfüh 
rung von Walter Walch. 
litisch realisierbaren Ersatzlösungen. Inzwischen 
hat das Land grosse Anstrengungen für den Ausbau 
des öffentlichen Verkehrs unternommen. Trotzdem 
ist die Zunahme des Individualverkehrs ungebro 
chen. Ohne die benachbarte Autobahn auf Schwei 
zer Boden, die als Verkehrstangente das Land 
Liechtenstein mit fünf Anschlüssen bedient, hätte 
Liechtenstein und insbesonders seine von ausländi 
schen Arbeitskräften abhängige Wirtschaft ein 
grosses Verkehrsproblem. Es wird die Zukunft wei 
sen, ob die aktuellen Bemühungen für ein optimales 
öffentliches Verkehrssystem den Anforderungen 
unserer Wirtschaft gerecht werden. Die Politik wird 
aber auch den widerspruchsvollen Anspruch unse 
rer Gesellschaft lösen müssen: offensichtlich will je 
dermann unbeschränkt verkehren, ohne aber die 
Konsequenzen zu bedenken oder gar tragen zu wol 
len. Es bleibt daher die Frage, ob künftig nicht doch 
auf ein weiterentwickeltes Verkehrskonzept mit 
Entlastungsstrassen, wie von Karl Hartmann vorge 
dacht, zurückgegriffen werden muss. 
Mit Blick auf die geplanten Umfahrungsstrassen 
für mehr Sicherheit und weniger Lärm in den Ge 
meinden erarbeitete Karl Hartmann ein «Gesetz 
über die Hochleistungsstrassen». Dieses trat 1974 
in Kraft, konnte aber seine Wirkung bislang infolge 
der Ablehnung der einzelnen neuen Strassenprojek- 
te nicht entfalten. Dem Bauamtsleiter war es darü 
ber hinaus ein stetes Anliegen, mit einem modernen 
«Strassengesetz» die Zuständigkeiten bezüglich Ge 
meinde- und Landstrassen zu regeln. Dieser für 
Staat und Gemeinden notwendige Gesetzesentwurf 
ist bis heute in den Schubladen der Politik verschol 
len. 
EINSATZ UND ANSPRUCH 
Der Aufgabenbereich des Bauamtes war und ist 
vielseitig, anspruchsvoll und herausfordernd. Der 
staatliche Hochbau, die Verkehrs- und Strassenpla- 
nung, der Unterhalt der öffentlichen Infrastruktur, 
die Landesvermessung, die Weiterentwicklung und 
der Vollzug des Baurechtes, die Bearbeitung der 
Subventionen bei kommunalen Projekten, die viel-
	        

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