Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

«EIER-, MILCH- UND SEIFENPUNKTE, ANBAU 
PFLICHT UND EINMACHKURS» / PETER GEIGER 
157 
Regierung eine Verordnung «zur Sicherstellung der 
liechtensteinischen Bevölkerung mit Lebensmitteln 
für die Jahre 1941 und 1942». Artikel 1 bestimmte: 
«Jeder Haushalter der über genügend Grund und 
Boden verfügt, ist verpflichtet, seine Familie mit 
KartoffelnGemüse, Mais, Getreide und Futtermit 
teln selbst zu versorgen.» 63 64 65 66 
Jeder Grundbesitzer hatte eine bestimmte Fläche 
zu bepflanzen. Den Familien ohne Pflanzland wies 
die Gemeinde solches zu. Triesenberger bepflanzten 
teils Äcker im Tal. Auch Fabriken ab einer bestimm 
ten Beschäftigtenzahl wurden verpflichtet. So er 
hielten die Spinnerei und die Weberei Jenny, Spoer- 
ry & Cie. Land im Triesner Heilos sowie südlich von 
Bendern zugeteilt. 67 
In jahresübergreifenden «Anbauetappen» wur 
den die Pflichtflächen festgelegt. In Liechtenstein 
traf es sich günstig, dass der 1931 begonnene Bin 
nenkanal samt Entwässerungsgräben und Draina 
gen weitgehend fertig gestellt war, definitiv bis 
1943. Rietflächen boten neues Ackerland. Auch war 
die Arbeit der hiesigen Bauern nicht durch Militär 
oder Kriegsdienst beschnitten. Der Mehranbau er 
forderte grossen Mehraufwand. 
Die Regierung fungierte als «Zentralstelle für 
Mehranbau» oder «Landes-Ackerbaustelle». Jede 
Gemeinde bestellte eine «Ackerbaustelle». 68 Die Re 
gierung stellte 1941 den Schweizer Agronomen 
Hans Hofer an. Er und die «Landwirtschaftliche Be 
ratungsstelle», geleitet von Franz Josef Beck, unter 
richteten die Pflanzer in Vorträgen, Kursen, Zei- 
63) Schweizerische Kriegswirtschaft, S. 735. 
64) Rechenschaftsberichte 1939 bis 1948. 
65) Kreisschreiben Nr. 71 des Eidgenössischen Kriegs-Ernährungs- 
Amts an die kant. Zentralstellen für Kriegswirtschaft, 10. Januar 
1941, LLA RE 201/307. - Bericht «Sektion für landwirtschaftliche 
Produktion und Hauswirtschaft», geleitet von Friedrich Traugott 
Wahlen und H. Keller. In: Schweizerische Kriegswirtschaft, S. 258- 
298. 
66) Verordnung vom 17. Oktober 1940, LGB1. 1940 Nr. 18. 
67) Zeitzeugeninterview mit Peter Amann, Vaduz, durchgeführt von 
Peter Geiger, 26. November 2008. 
68) Verordnung vom 17. Oktober 1940, LGB1. 1940 Nr. 18. - LLA RE 
201/307. 
Friedrich Traugott Wah 
len, Vater des Mehranbau 
plans, prüft ein Getreide 
feld während des Zweiten 
Weltkrieges.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.