«EIER-, MILCH- UND SEIFENPUNKTE, ANBAU
PFLICHT UND EINMACHKURS» / PETER GEIGER
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Regierung eine Verordnung «zur Sicherstellung der
liechtensteinischen Bevölkerung mit Lebensmitteln
für die Jahre 1941 und 1942». Artikel 1 bestimmte:
«Jeder Haushalter der über genügend Grund und
Boden verfügt, ist verpflichtet, seine Familie mit
KartoffelnGemüse, Mais, Getreide und Futtermit
teln selbst zu versorgen.» 63 64 65 66
Jeder Grundbesitzer hatte eine bestimmte Fläche
zu bepflanzen. Den Familien ohne Pflanzland wies
die Gemeinde solches zu. Triesenberger bepflanzten
teils Äcker im Tal. Auch Fabriken ab einer bestimm
ten Beschäftigtenzahl wurden verpflichtet. So er
hielten die Spinnerei und die Weberei Jenny, Spoer-
ry & Cie. Land im Triesner Heilos sowie südlich von
Bendern zugeteilt. 67
In jahresübergreifenden «Anbauetappen» wur
den die Pflichtflächen festgelegt. In Liechtenstein
traf es sich günstig, dass der 1931 begonnene Bin
nenkanal samt Entwässerungsgräben und Draina
gen weitgehend fertig gestellt war, definitiv bis
1943. Rietflächen boten neues Ackerland. Auch war
die Arbeit der hiesigen Bauern nicht durch Militär
oder Kriegsdienst beschnitten. Der Mehranbau er
forderte grossen Mehraufwand.
Die Regierung fungierte als «Zentralstelle für
Mehranbau» oder «Landes-Ackerbaustelle». Jede
Gemeinde bestellte eine «Ackerbaustelle». 68 Die Re
gierung stellte 1941 den Schweizer Agronomen
Hans Hofer an. Er und die «Landwirtschaftliche Be
ratungsstelle», geleitet von Franz Josef Beck, unter
richteten die Pflanzer in Vorträgen, Kursen, Zei-
63) Schweizerische Kriegswirtschaft, S. 735.
64) Rechenschaftsberichte 1939 bis 1948.
65) Kreisschreiben Nr. 71 des Eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-
Amts an die kant. Zentralstellen für Kriegswirtschaft, 10. Januar
1941, LLA RE 201/307. - Bericht «Sektion für landwirtschaftliche
Produktion und Hauswirtschaft», geleitet von Friedrich Traugott
Wahlen und H. Keller. In: Schweizerische Kriegswirtschaft, S. 258-
298.
66) Verordnung vom 17. Oktober 1940, LGB1. 1940 Nr. 18.
67) Zeitzeugeninterview mit Peter Amann, Vaduz, durchgeführt von
Peter Geiger, 26. November 2008.
68) Verordnung vom 17. Oktober 1940, LGB1. 1940 Nr. 18. - LLA RE
201/307.
Friedrich Traugott Wah
len, Vater des Mehranbau
plans, prüft ein Getreide
feld während des Zweiten
Weltkrieges.