Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

Das Gesamtergebnis der Einbekenntnisse war so günstig, dass «auch bei Anwendung niedrigerer Steuersätze dem Lande eine namhafte Einnahme» gesichert war.129 Die Regierung setzte deshalb die Steuersätze im August 1918 neu fest. Die Einteilung erfolgte nun in sechs Klassen, wobei für höhere Kriegsgewinne tiefere Ansätzen galten als in der Verordnung vom Juni 1918. Für Kriegsgewinne über 10 000 Kronen blieb die bisherige Regelung bestehen. Bei einem Mehrgewinn (in Kronen) von 1000bis 2000 _2% 2000 bis 3000 3 % 3000 bis 4000 _4% 4000 bis 6000 5 % 6000 bis 8000 6 % 8000 bis 10 000 8 % 
Vom Kriegsgewinn in der Höhe von 12 255 Kronen mussten zwölf Prozent Steuern, also 1470.60 Kro- nen, bezahlt werden. Gegen die von der Kriegsgewinnsteuer-Kommis- sion festgesetzte Höhe der Steuer konnten die Be- troffenen an die Regierung rekurrieren. Von diesem Recht machte ein beträchtlicher Teil der Steuer- pflichtigen Gebrauch. Die Gesamteinnahmen der Kriegsgewinnsteuer von 301 361.07 Kronen131 machten 58,9 Prozent der «ordentlichen Empfänge» des Staatshaushaltes von 1918 aus.132 Die Zolleinkünfte dieses Jahres be- liefen sich lediglich noch auf 8,4 Prozent der Ein- nahmen des ordentlichen Haushaltes. Als Beispiel sei das Einbekenntnis eines Steuer- pflichtigen aus Mauren angeführt. Insgesamt wies dieses Einbekenntnis einen Gewinn von 12 255 Kro- nen aus. Dieser Gewinn setzte sich aus folgenden Positionen zusammen:130 Erlös Friedenspreis 
Gewinn Vieherlöse 
in Kronen 
in Kronen in Kronen lKuh 2620 
500 2120 dito 
2800 
500 2300 1 Ochs 
2820 500 2320 1 Rind 
600 
200 400 1 Kalb 
700 
200 500 Zwischensumme 9540 
1900 
7640 Güterpachtzinse 15 Grundstücke 5733 1118 4615 Gesamtsumme 12 255 56
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.