Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

um sich über die Situation sowohl im Hinblick auf die Selbstversorgung als auch auf die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln zu informieren.93 Stingelin legte auch die «Bedingungen des Eidge- nössischen Ernährungsamtes über die Belieferung des Fürstentums Liechtenstein mit Lebensmitteln» zur Unterzeichnung vor. Dieses Dokument wurde in den Zeitungen veröffentlicht und die zu treffenden Anordnungen wurden in der Landesnotstandskom- mission beschlossen.94 Die Regierung teilte aus die- sem Grund allen Ortsvorstehern mit, dass die Lan- desnotstandskommission aufgrund der Vereinba- rung mit dem Schweizer Vertreter beschlossen habe, die von den Gemeinden gemäss Beschluss der Regierung vom 9. Januar 1919 durchgeführten Auf- nahmen der Bestände an Mais, Getreide und Mehl durch eine eigens dafür bestellte Kommission über- prüfen zu lassen.95 Das Eingreifen des schweizerischen Ernährungs- amtes zeigte rasch positive Auswirkungen. Bereits am 11. Januar traf ein Eisenbahnwaggon mit Mehl in Schaan ein. Diese Sendung wurde grösstenteils sofort in den einzelnen Gemeinden zum Verkauf freigegeben, ein Viertel dieser Nahrungsmittel wur- de in Schaan «für unvorhergesehene Fälle» magazi- niert.96 Am 17. Januar fand eine weitere Bespre- chung statt.97 Major Stingelin traf sich mit allen Ortsvorstehern und machte diese mit den näheren Bestimmungen über die Art und Weise der Durch- führung der Lebensmittellieferungen bekannt. Die Gemeinden wurden angehalten, «über alle Vorräte an Mais, Weizen und Korn genau Rechenschaft zu geben». Die ermittelten Maisvorräte Liechtensteins wurden auf einen Zeitraum von 24 Wochen verteilt. Den Selbstproduzenten wurden von 100 Kilo Mais 50 Kilo zum Eigengebrauch überlassen. Als Selbst- versorger galt, wer pro Kopf seines Haushaltes zu- sammen mehr als 28 Klafter Mais, Getreide und Kartoffeln erntete oder mehr als eine Kuh hielt.98 Mehl wurde erst zugewiesen, wenn die eigenen Wei- zenvorräte aufgebraucht waren. Pro Kopf war ein Tagesverbrauch von 200 Gramm Mehl zulässig. Je- der Binnenhandel mit den aus der Schweiz bezoge- nen Lebensmitteln oder eine Ausfuhr derselben war verboten. 
Ab Sommer 1920 sind deutliche Hinweise auf eine Verbesserung der Ernährungslage festzustel- len. Schon im Januar hatte die Landesnotstands- kommission die Unterstützung Minderbemittelter für den Milchbezug aufgehoben, da «die meisten Ge- meinden bereits seit einiger Zeit keine solche Unter- stützung von Landeswegen mehr» anforderten.99 1921 erfolgten weitere Freigaben für Lebensmit- telexporte. Das schweizerische Ernährungsamt ver- fügte im Januar 1921, dass die Ausfuhr von Mehl aus der Schweiz ohne besondere Bewilligung ge- stattet sei.100 Im Februar 1921 suchte der Obst- und Gartenbauverein Mauren bei der Regierung um Freigabe der Ausfuhr von Kartoffeln nach.101 Als Be- gründung gaben die Gesuchsteller an, dass in Mau- ren und Schellenberg der Erlös aus dem Kartoffel- verkauf «von jeher eine Haupteinnahmsquelle» ge- wesen sei. Die Regierung konnte das Gesuch zu die- sem Zeitpunkt noch nicht bewilligen. Sie versprach aber, eine «fallweise Erledigung nach Massgabe der Versorgung des Landes» jeweils zu überprüfen.102 Gut fünf Wochen später beschloss der Landtag am 12. März 1921, die Ausfuhr von Kartoffeln freizuge- ben, die Ausfuhrbeschränkung für Eier und Butter aufzuheben und für Eier keine Ausfuhrtaxen mehr zu erheben.103 In den Jahren 1919 und 1920 musste der Staat enorme finanzielle Aufwendungen für die Lebens- mittelversorgung erbringen. Für das Jahr 1919 be- liefen sich die Ausgaben für die Notstandsmassnah- men auf 407 329 Kronen.104 Dabei fällt auf, dass für die direkte Unterstützung notleidender Familien nur noch ein geringer Betrag, nämlich 4214 Kronen ausbezahlt wurde. Dasselbe gilt für die Ausgabe im Bereich der Subvention für die Milchpreise (8603 Kronen). Grössere Summen wurden von den Lokal- notstandskommissionen für die einzelnen Gemein- den (78 082 Kronen) sowie für die Grenzbewachung (86 426 Kronen) beansprucht. Der Grossteil der Ge- samtausgaben im Bereich «Notstandsmassnah- men» aber, nämlich 286 659 Kronen - dies ist ein Anteil von 58 Prozent - musste für Teuerungszula- gen an Beamte und Lehrer aufgewendet werden. Die grösste Belastung für das Staatsbudget ergab sich jedoch durch die Bezahlung der Lebensmittel- 48
	        

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