Liechtenstein bestand die Befürchtung, die Auswir- kungen dieser letzten militärischen Aktionen könn- ten ins Land überschwappen. Vor allem war die Re- gierung darüber besorgt, dass heimkehrende Kriegs- gefangene Liechtenstein überfluten könnten. Zum ersten Anliegen der liechtensteinischen De- legation äusserten Calonder und Lardy völkerrecht- liche Bedenken wegen des Einsatzes von schweize- rischen Soldaten auf ausländischem Boden. Die Ab- gabe von Waffen hingegen versprach Calonder «wohlwollend» zu prüfen. Was die Lebensmittelver- sorgung anbelangte, so wies Calonder darauf hin, dass laut Mitteilung des französischen Botschafters «von der Ausfuhr von Lebensmitteln aus der Schweiz nicht die Rede sein könne». Als Begrün- dung für diese Haltung Frankreichs nannte der französische Botschafter die Besetzung Nordtirols durch bayerische Truppen. Beck wies darauf hin, dass Liechtenstein ein selbständiger, neutraler Staat sei und der «Landesverweser von österreichischer Herkunft demissioniert habe und durch eine Regie- rung des vom Volke gewählten Landtages ersetzt worden sei». Beck betonte auch die Stellung Liech- tensteins als souveräner und neutraler Staat, wel- cher sich darum bemühe, Unterstützung zur Siche- rung seiner staatlichen Eigenständigkeit zu bekom- men. Weitere Gespräche zu denselben Fragestellun- gen mit Bundesrat Eduard Müller, Vorsteher des Justizdepartementes, und mit Bundesrat Camille Decoppet, Vorsteher des Militärdepartementes, er- brachten keine neuen Aspekte. Als erwähnenswert erachtete es Beck, in seinem Bericht zu vermerken, dass Decoppet ihn darüber informiert habe, dass der deutsche Kaiser «nach eben eingelangten Mel- dungen» abgedankt habe. Die Frage der Lebensmit- tellieferung wurde auch noch mit dem Vorsteher des eidgenössischen Ernährungsamtes, Edouard Gou- moens,75 besprochen. Auch von dieser Seite wurden die bisherigen Standpunkte bestätigt. Goumoens er- klärte, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Abgabe von Lebensmitteln aus der Schweiz «auf- grund der Note des französischen Botschafters ... nicht die Rede sein könne». Trotz dieser eindeutigen und unmissverständlichen Haltung der schweizeri- schen Behörde blieb Beck hartnäckig. Er betonte
auch gegenüber Goumoens, dass Liechtenstein mit Vorarlberg und Tirol «in keiner Weise in politischer Abhängigkeit oder Angehörigkeit stehe, sondern ein selbstständiger Staat sei». Ferner signalisierte Beck gegenüber der Schweizer Behörde, dass der Bezug einzelner wichtiger Artikel (zum Beispiel Getreide) «nicht schon im gegenwärtigen Zeitpunkte, aber doch spätestens anfangs 1919 notwendig sei». Beck kündigte an, Liechtenstein werde ein Verzeichnis der verschiedenen Artikel, deren Lieferung man nö- tig habe, nächstens einreichen. Er erachtete es auch als selbstverständlich, dass «die Lieferung ... höchs- tens bis zur Quantität der Rationierung in der Schweiz zu gehen habe». Um die Haltung der Schweiz zu beeinflussen, bot Beck als Kompensati- onsleistung «einige Tausend» Kubikmeter Holz und «eine gewisse Anzahl» Vieh an. Dies zeigte insofern Wirkung, als von Schweizer Seite Interesse an Vieh- lieferungen «in möglichst kurzer Zeit» gezeigt wur- de. Auf dieser Grundlage sah Goumoens die Mög- lichkeit für Lebensmittellieferungen der Schweiz nach Liechtenstein. Allerdings musste Liechtenstein die gleichen Bedingungen annehmen, welche Vor- arlberg auferlegt worden waren. In diesen Modalitä- ten war vorgesehen, dass Liechtenstein einen dem schweizerischen Ernährungsamte unterstellten In- spektor akzeptieren musste, welcher die Bevölke- rungszahl und die in Liechtenstein bereits vorhan- dene Menge an Lebensmitteln hätte ermitteln müs- sen. Dadurch sollte vermieden werden, dass die Versorgung in Liechtenstein reichlicher ausfalle als diejenige in der Schweiz. Die liechtensteinische De- legation musste jedoch aus Bern abreisen, ohne konkrete Zusagen bekommen zu haben. Ende November bat der Vorsitzende des «Provi- sorischen Vollzugsausschusses», Martin Ritter, ein weiteres Mal den Nationalrat Emil Grünenfelder, sich für Kompensationsgeschäfte mit der Schweiz zur Verfügung zu stellen.76 Gegen das liechtensteini- sche Angebot von Holz, Streue, Torf, Stroh und Vieh sollten aus der Schweiz Nahrungsmittel, vor allem Mehl und Fett sowie Rohstoffe bezogen werden. Martin Ritter wies in einer Kundmachung vorsorg- lich darauf hin, dass der Kilopreis für das aus der Schweiz importierte Mehl sich auf vier Franken be- 42