Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

LIECHTENSTEIN IN ALTEN SCHILDERUNGEN NORBERT W. HASLER dem Kulm, der die tiefste Senkung des Bergkammes darstellt, welcher von Süden nach Norden das Liechtensteiner-Ländchen durchzieht. Ganz in der Nähe des Kulmtunnels befindet sich der Kurort Süc- ca, und ihm gegenüber unten im Grund der Weiler Steg mit seiner so eigenartig schönen Kapelle. (Sie- he Abbildung.) Hier mündet von Osten her das Mal- buntal ein. In einer Stunde gelangt man auf einem guten Fahrsträsschen nach dem Kurhaus Malbun, das in entzückender Einsamkeit am Fusse des Sa- reiser Joches, 1650 Meter hoch liegt. So ist das Ländchen Liechtenstein reich an land- schaftlichen Schönheiten, wie sie sich aus dem wohl ausgeglichenen Wechsel zwischen Berg und Tal er- geben. Wie ein schirmender Wall sind von der Natur zur Rechten und zur Linken des jungen Rheins, der das Land auf dem Wege zu seinem ersten Rastplatz, dem Bodensee, der ganzen Länge nach begrenzt, mächtige Höhenzüge aufgeschichtet, die recht statt- liche Recken aufweisen. Ihre Namen sind: Naafkopf, Falknis, Augstenberg, Kuhgrat, Schönberg und das mit dem höchsten Gipfel bis 2124 Meter aufragen- de, prachtvoll geformte Drei Schwestern-Massiv. Wiederholt haben wir den Fürsten Liechtensteins erwähnt. Das Fürstenhaus, von dem das Land sei- nen Namen erhalten hat, gehört zu den ältesten Adelsgeschlechtern Europas. Seine Anfänge verlie- ren sich in das Dunkel der Sage. Heute steht ein Mann an der Spitze des Landes, dem die Anerken- nung gebührt, dass unter ihm das Fürstentum in je- der Beziehung einen Aufschwung genommen hat, wie nie zuvor. Der gegenwärtige Landesvater, Fürst Johann IL, steht heute im 87. Lebensjahre und im 69. seiner Regierungszeit! Er ist ein wohlmeinender, edler Fürst, der «sein Haupt könnt' füglich legen in jedes Untertanen Schoss». Mit Johann II. machte sich sogleich ein wohltätig frischer Zug in der gan- zen Staatsverwaltung geltend. Schon 1862 gab er dem Lande die zweite Verfassung, die der ersten von 1818 gegenüber einen namhaften Fortschritt in frei- heitlichem Sinne bedeutete. In ihr war die in der ganzen Welt wohl völlig allein stehende Bestim- mung zu lesen, dass der Fürst keine Zivilliste bezie- he, das heisst, dass seine Landeskinder nicht einen 
Sapefle bei Steg Seiten 307 und 309: Illus- tration und Bildlegende aus dem Originalbeitrag. 307
	        

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