Strohlagern galt ein Rauchverbot. An kühlen Tagen sollte das Quartier geheizt werden, und die Soldaten sollten abends um neun Uhr «zu Hause sein». Even- tuelle Erkrankungen hatte die Ortsvorstehung sofort anzuzeigen. Die Regierung erliess in diesem Sinne für die Ortsvorstehung Schaan Vorschriften «für die Beherbergung der in Schaan auf der Durchreise sich aufhaltenden Militärpersonen».17 Zusätzlich wurde in Schaan bis auf weiteres die Sperrstunde in den Gasthäusern auf 21 Uhr festgelegt. Der Lehrer- schaft wurde aufgetragen, «der dortigen Schulju- gend ... strenge zu verbieten, sich in den Lagern für die dort untergebrachten Militärpersonen und in deren näheren Umgebung dieser Lager» aufzuhal- ten.18 Die Lage wurde angespannter, als die Regierung infolge «fortwährenden Zuströmens von Fremden» - ihre Anzahl überstieg inzwischen 500 Personen - befürchtete, es könnte zu grösseren Ausschreitun- gen kommen. Die Regierung richtete deshalb an die Gemeindevorstehungen die Aufforderung, «die im Bereiche ihrer Gemeinden befindlichen Waffen samt deren Besitzer sicherzustellen und denselben mitzuteilen, dass sie sich Behufs Einschreiten bei allfälligen Tumulten, bzw. behufs Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bereithalten» sollten.19 Die Regierung versäumte nicht zu vermerken, dass eine «Waffenkonfiszierung wegen bedenklichem Besitz» nicht erfolge. Am folgenden Tag kam aus Bregenz eine weitere alarmierende Meldung an die Regie- rung in Vaduz. Der Vorarlberger Landesrat infor- mierte die Regierung, dass «sehr viele fremde bol- schewikische Elemente aus der Schweiz nach Vor- arlberg geschoben werden wollen oder sollen».20 Der Landesrat empfahl der liechtensteinischen Re- gierung, die Rheinbrücken gut zu bewachen und die Züge von Buchs bei der Einfahrt nach Liechtenstein zu kontrollieren. Diese Meldung erwies sich aller- dings nach den durch die liechtensteinische Regie- rung eingeholten Informationen als falsch. Trotzdem kam es im Landtag vom 12. November 1918 zu einer Debatte über die «Sicherheits- frage».21 Martin Ritter, Vorsitzender des provisori- schen Vollzugsausschusses, forderte eine zahlen- mässige Verstärkung der Polizei, musste allerdings
gleichzeitig eingestehen, dass es an Waffen fehle. Wilhelm Beck unterstützte Ritters Vorstellungen und meinte, man sollte Gewehre anschaffen und diese in jeder Gemeinde verteilen. Um den Sicher- heitsdienst zu verstärken, schlug Beck auch vor, die Feuerwehren im Gebrauch der Waffen auszubilden. Auf Antrag von Landtagspräsident Walser ermäch- tigte der Landtag die Regierung, von der österrei- chischen Heeresverwaltung 300 Gewehre mit Muni- tion sowie 200 Wolldecken anzukaufen. Der Vorarlberger Landesrat erklärte sich bereit, Liechtenstein 100 Gewehre nebst je 50 Patronen zu überlassen.22 Martin Ritter hielt dazu allerdings ei- nige Tage später fest: «Gewehrabgabe vom Natio- nalrat in Innsbruck wegen Mangel an solchen abge- lehnt. Bedarf infolge inzwischen eingetretener Ent- wicklung nicht mehr vorhanden».23 Wie eine telefonische Beschwerde der liechten- steinischen Regierung an die Bezirkshauptmann- schaft Feldkirch zeigt, kamen aber auch weiterhin italienische Kriegsgefangene und österreichische Soldaten über die Grenze nach Liechtenstein.24 Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch argumentierte gegen die Beschwerden aus Liechtenstein mit dem Hinweis, dass italienische Kriegsgefangene laut Waffenstillstandsvertrag frei seien und in ihrer Frei- zügigkeit von der österreichischen Regierung nicht eingeschränkt werden könnten. Die fürstliche Re- gierung müsse die Grenzen «gegen Eintritt uner- wünschter Elemente» selbst schützen. Die Bezirks- hauptmannschaft Feldkirch sicherte der Regierung zu, das Möglichste zu tun, um den Zuzug weiterer Kriegsgefangener nach Liechtenstein zu verhin- dern. Sie empfahl der Regierung, mit dem schweize- rischen Generalstab darüber zu verhandeln, ob die italienischen Kriegsgefangenen nicht einem «durch die Schweiz rollenden Gefangenentransporte» an- geschlossen werden oder in einem geschlossenen Transport von Schaan über Feldkirch-Innsbruck- Brenner nach Italien gebracht werden könnten. Was die österreichischen Soldaten in Liechtenstein an- belangte, so handelte es sich gemäss der Aussage der Bezirkshauptmannschaft um solche Leute, die vor dem Krieg ihren ordentlichen Wohnsitz bereits in der Schweiz gehabt hatten und nun dorthin zu- 22