Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

HISTORISCHER VEREIN FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN 2008 Liechtensteinisches Urkundenbuch TÄTIGKEITSBERICHT 2008 ALLGEMEINES Mit dem vom Landtag auf Antrag der Regierung am 27. November 2003 genehmigten Verpflichtungs- kredit zur Fortführung des Liechtensteinischen Ur- kundenbuchs (LUB) wurde eine kontinuierliche Weiterarbeit an diesem Grundlagenwerk für die Ge- schichtsforschung bis zum Juni 2010 gesichert und der Einbezug der in ausländischen Archiven liegen- den Liechtenstein-relevanten Schriftzeugnisse in das LUB ermöglicht. Die Arbeiten an diesem für die Erforschung der mittelalterlichen Landesgeschichte grundlegenden Quellenwerk wurde mit einem 50-Prozent betragen- den Pensum fortgeführt. Der in Bearbeitung stehen- de erste Band des zweiten Teils des Liechten- steinischen Urkundenbuchs [LUB U/1] wird die Schriftzeugnisse für die Herrschaftszeit der Freiher- ren von Brandis (1417-1510) umfassen. Im Berichtsjahr konzentrierten sich die Arbeiten am LUB zunächst auf die Datenmigration, die auf- grund der Umstellung auf das neue Computer-Be- triebsystem Mac X notwendig geworden war. An- schliessend wurden die für die Aufnahme ins LUB II/1 vorgesehenen Urkunden aus dem Gemeindear- chiv Fläsch vollständig bearbeitet. Schliesslich konnte der Liechtenstein relevante umfangreiche Archivbestand im Stadtarchiv Maienfeld gesichtet, digital fotografiert und anschliessend mit dessen Bearbeitung begonnen werden. LUB II DIGITAL-PROJEKT Die Arbeiten an dem im Internet zur Verfügung ge- stellten digitalen Urkundenbuch sind naturgemäss mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand ver- bunden. Gilt es doch, die fertig bearbeiteten Urkun- den mit Editionstext und Abbildung dem interes- sierten Benutzer so schnell als möglich im Netz zur Verfügung zu stellen. Das Personen-, Orts- und Sachregister konnte ä jour gehalten werden, sodass eine angemessene Erschliessung der im bearbeite- ten Urkundenbestand überlieferten Informationen gewährleistet wird. 
Anhand von zur Zeit insgesamt 353 Orts- und 727 Personennamen sowie 1510 Sachwörter und deren zahlreichen Belegstellen kann der Besucher der online Version des LUB diese Informationsfülle abfragen. Damit stellt das LUB Digital-Projekt zwei- fellos ein wichtiges Instrument der historischen For- schung zur Verfügung, was den damit verbundenen zeitlichen Aufwand nach Ansicht des Bearbeiters auch künftig rechtfertigt, um die bearbeiteten Ur- kunden so schnell als möglich einsehen zu können. ARBEITSSTAND Die erwähnte systembedingte Datenmigration konn- te im Laufe des Frühjahrs ohne nennenswerte Zwi- schenfälle erfolgreich abgeschlossen werden. Mit ei- nem grösseren Zeitaufwand verbunden war aller- dings die Kontrolle und teilweise Korrektur einzelner für die Urkundentranskriptionen verwendeten Spe- zialzeichen, die unter dem neuen Computer-Be- triebssystem nicht mehr korrekt dargestellt wurden. Die Haupttätigkeit im Berichtsjahr umfasste jedoch die Bearbeitung der im Gemeindearchiv Fläsch überlieferten Urkunden. Dieser Urkundenbestand ist vor allem im Hinblick auf die im Gemeindearchiv Bal- zers teilweise nur noch in nicht immer zuverlässigen Abschriften vorhandenen Schriftzeugnisse von gros- ser Bedeutung. Insgesamt konnten 18 Urkunden fer- tig bearbeitet und im Netz zur Verfügung gestellt wer- den. Im Spätherbst konnte der Bearbeiter die für die brandisische Herrschaftszeit im Stadtarchiv Maien- feld überlieferten Archivalien sichten und die zur weiteren Abklärung und Bearbeitung ausgewählten Dokumente digital fotografieren. Gegen das Jah- resende hin wurden schliesslich die Transkriptions- arbeiten an diesem recht umfangreichen Urkunden- bestand in Angriff genommen. Darüber hinaus galt es auch, die während der Arbeit gewonnenen neuen Erkenntnisse in die verschiedenen Datenbanken und Verzeichnisse einzuarbeiten (Quellendatenbank, Re- gesten- Quellen- und Literaturverzeichnis). Trotz des bedeutenden Mehraufwandes für die Erarbeitung des LUB II Digital-Projekts darf generell festgehalten werden, dass die Arbeiten am LUB II/l 247
	        

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