Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

ZUSAMMENFASSUNG Die «Litterae annuae» der Feldkircher Jesuitennie- derlassung ermöglichen es, die Chronologie der äusserst schlecht dokumentierten Hexenprozesse in der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schel- lenberg in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts genauer als bislang zu rekonstruieren. Aufgrund der engen Beziehung zwischen den Jesuiten und den Grafen von Hohenems(-Vaduz) ist davon auszuge- hen, dass dort keine Hexenprozessserien ohne Be- teiligung Ersterer stattfanden. Damit liegt nun ein zuverlässiges zeitliches Gerüst der gerichtlichen He- xenverfolgungen in Liechtenstein in den Jahrzehn- ten zwischen 1650 und 1680 vor. Über die Hexenprozesse um die Jahrhundertmit- te unter der Regentschaft Graf Franz Wilhelms I. von Hohenems-Vaduz (1646-1662) enthalten die «Litte- rae annuae» nur sehr spärliche Angaben. Aus St. Gal- ler Quellen geht hervor, dass zumindest jene von 1650 juristisch von Dr. Johann Jakob Härder und Dr. Christoph Schalck aus Feldkirch geleitet wur- den.86 Besser dokumentiert sind die entsprechen- den Gerichtsverfahren der Jahre 1667 und 1668 un- ter der Vormundschaftsregierung Karl Friedrichs von Hohenems (1662-1675). Beim Übergang zur Al- leinregierung des jungen Grafen Ferdinand Karl Franz von Hohenems-Vaduz (1675-1686) im Herbst 1675 begann eine weitere Reihe von Hexenprozes- sen, die im Frühjahr 1676 - zum Leidwesen der Stände87 - abgebrochen wurde. Während man im Zuge der gerichtlichen Hexenverfolgungen von 1667/68 noch keine oder jedenfalls keine hohen Konfiskationen einzog, fielen die entsprechenden Einnahmen im Jahr 1675 allem Anschein nach so- gar höher aus als bei den folgenden Prozessserien.88 1677 und 1678 fanden keine Gerichtsverfahren ge- gen vermeintliche Hexenpersonen statt, sehr wohl aber entsprechende Vorerhebungen. Die Hexenpro- zesse von 1679/80 sind auf Grund der nachfolgen- den aussergewöhnlichen Aufhebung sämtlicher Ur- teile vergleichsweise gut dokumentiert. Aus den «Litterae annuae» geht des Weiteren hervor, dass die Feldkircher Jesuiten die Hexenver- folgungen in der Grafschaft Vaduz und in der Herr-schaft 
Schellenberg in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts - möglicherweise auch jene in der Herrschaft Feldkirch um 1650 - mit einer Ausnah- me zwar nicht unmittelbar förderten, aber mit ih- rem breitenwirksamen Kampf gegen Teufel, Dämo- nen, Hexengespenster und Geister samt den ent- sprechenden Krankheitsdiagnosen sehr wohl den Boden dafür bereiteten. Spätestens als die Patres im Gefolge der Hexenprozesse von 1667 in Predigten vor Ort zur Ausrottung des «übelsten Lasters» der Hexerei aufriefen, engagierten sie sich aber auch di- rekt für entsprechende Verfolgungen, die im nächs- ten Jahr weitere Gerichtsverfahren gegen vermeint- liche Hexenpersonen zeitigten. Im Zuge der allge- meinen Kritik an den vaduzischen Hexenprozessen von 1679 dürften sich die Jesuiten ebenfalls vom dortigen Treiben distanziert haben. Ob die Äusse- rungen des Jahres 1680 über die geretteten Opfer der Hexenverfolgungen im graubündnerischen Vals bereits mit einer grundsätzlichen Ablehnung der Hexenprozesse verbunden waren, ist ungewiss, denn die zeitgenössischen Aufzeichnungen enthal- ten keine explizite Kritik daran. Die dämonologische Grundlage der Hexenvorstellung jedenfalls wurde durch die umstrittenen Vaduzer Prozesse nicht in Frage gestellt. Wie schon unmittelbar nach der An- siedlung der Jesuiten in Feldkirch informieren auch die Jahresberichte von 1684 und 1685 weiterhin über ihren Kampf gegen Strigen (hexenähnliche Dä- monen) und Lemuren (Totengeister).89 228
	        

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