1679/80 vorangingen, mitgezählt. Dasselbe gilt für Otto Seger, der in seiner Arbeit über die liechtenstei- nischen Hexenverfolgungen schreibt, dass die Pro- zesse «von 1677 bis 1680 abgehalten wurden».73 Das von Peter Kaiser angeführte Dokument über die Konfiskationsgelder rechnete, wenn nicht sämtliche Gerichtsverfahren gemeint waren, wohl ebenfalls die Inquisitionen, die nachweislich im September und Dezember 1678 stattfanden, zu den Hexenpro- zessen.74 EINSATZ BEI DEN VADUZER HEXEN- PROZESSEN DES JAHRES 1679 UND MÖGLICHERWEISE AUCH 1680 Der nächste Einsatz der Feldkircher Patres bei He- xentreiben in Vaduz erfolgte 1679. Damals wirkte als ihr Superior der aus Dinkelsbühl stammende Universitätsprofessor Pater Eustachius Furtenbach (1635-1708). In seinem Nachruf heisst es: «Er war ein großer Mann, mächtig in Wort und Tat, zu dem die Mitbrüder und Fremden, auch hochstehende und fürstliche Personen, in gleicher Weise mit Ehr- furcht emporschauten».75 Die Darlegungen zu den Hexenprozessen von 1679 fielen in den «Litterae annuae» wiederum sehr knapp aus: Semel ab z7/[ustrissi]mo comite Altempsio ad exe- quias maiorum suorum solemnes exciti duo e nos- tris. Item tres alii, hicflagitante eins z7/[ustrissi]mae familiae altero comite Vaduciano, maleficiorum et magiae damnatos ad ultimum supplicium christia- nafortitudine obeundum animarunt.76 Zwei der Unsrigen waren einmal vom ehrwürdigs- ten Grafen (von) Hohenems zur feierlichen Toten- messe für seine Vorfahren herbeigeholt worden. Ebenso betreuten drei andere (Patres), als es ein an- derer Vaduzer Graf dieser ehrwürdigsten Familie hier dringend verlangte, (einige) wegen Schaden- zaubers und Zauberei Verurteilte, um den letzten Weg mit christlicher Stärke zu gehen. Die Formulierung des letzten Satzes lässt nunmehr eine gewisse Distanz der Jesuiten zu den Vaduzer
Hexenprozessen erkennen. Diese wurden vom spä- ter berüchtigten Landvogt Romaricus Brügler77 ge- führt und stiessen weitum bei Weltlichen und Geist- lichen, ja selbst bei Churer Bischof auf massive Kri- tik.78 Die Hauptverantwortung für die exzessiven He- xenverfolgungen der Jahre 1679 und 1680 in der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schellen- berg trug der dortige Landesherr, Graf Ferdinand Karl Franz von Hohenems, Gallara und Vaduz, ein ehemaliger Zögling der Feldkircher Jesuiten, der bei ihnen 1656 eine Grundlagenausbildung in der «Schola Principorum» (Lateinschule) erfahren hatte und 1661/62 in ihrem Gymnasium die «Rudimenta» sowie 1667 die «Syntax maior» gelehrt worden war.79 Ferdinand Karl Franzens Vater hatte die Jesuiten zu Beginn der 1660er Jahre beim Neubau ihres Kol- legs an der Stelle der heutigen Bezirkshauptmann- schaft noch kräftig unterstützt.80 Der tief verschul- dete junge Vaduzer Graf hingegen stand um 1680 auch beim Feldkircher Ordenshaus mit der Summe von 200 Gulden in der Kreide. Im Dezember dieses Jahres - also genau zu dem Zeitpunkt, als bei den Hexenverfolgungen in Vaduz ein markanter Um- schwung hin zu deren spektakulären Ende einsetzte - verpflichtete er sich schriftlich, die Schuld im kom- menden Frühjahr in Form von Brennholz oder Bau- materialien abzustatten.81 Der junge Graf starb we- nige Jahre später im Alter von 3 5 Jahren auf Schloss Kemnat bei Kaufbeuren, wo er wegen seiner desas- trösen Politik auf kaiserlichen Befehl hin inhaftiert worden war.82 Ob die Feldkircher Jesuiten auch noch an den letzten Vaduzer Hexenprozessen von 1680, die zur Einschaltung des Kaisers führten, beteiligt waren, bleibt unklar. In den «Litterae annuae» findet sich nur folgende Notiz: Praeterea ad mortem pie ex iudicis sententia sub- eundam animati sunt tres.S3 Ausserdem wurden drei Personen betreut, um den Tod nach dem Spruch des Richters fromm auf sich zu nehmen. 226