Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

die «Litterae annuae» nunmehr ausführlichere An- gaben als über die entsprechenden Gerichtsverfah- ren um die Jahrhundertmitte. Non praetermittendum est hoc loco, quod in vicino comitatu Vaduzensi est gestum, cum enim novem omnino partim viri partim faeminae ob magiam ad gladium et rogum damnati fuissent. Evocati sunt duo ex nostris, qui una cum RR. PP. Capuccinis eos ad bonam mortem disponerent. Quinque ülorum nostrae curae scorsim commissi, sed et reliqui qua- tuor conventi in carceribus suis res fidei necessari- as edocti et adhortatione nostra ita animati sunt, ut propinquae salutis spem omnes nobis reliquerint. Deterrimo hinc vitio extirpando [sie!] in eodem co- mitatu diversis in pagis ter ita est dictum a nostro, ut omnes omnino dicti comitatus subditi dictis con- cionibus per partes Interessent magno, ut creditur, operae pretio.47 Es darf an dieser Stelle nicht übergangen werden, was sich in der benachbarten Grafschaft Vaduz er- eignet hat, nachdem nämlich insgesamt neun. Män- ner und Frauen wegen Zauberei zum Tod durch das Schwert und durch das Feuer verurteilt worden wa- ren. Zwei der Unsrigen wurden herbeigerufen, um diese gemeinsam mit den ehrwürdigen Kapuziner- patres auf einen guten Tod vorzubereiten. Fünf von jenen waren getrennt voneinander unserer Fürsor- ge anvertraut worden, aber (auch) die anderen vier wurden in ihren Gefängnissen aufgesucht, in den notwendigen Dingen des Glaubens unterwiesen und durch unsere Ermahnung/Aufmunterung derart be- seelt, dass sie alle bei uns die Hoffnung auf ihr na- hes Heil hinterlassen haben. Um von nun an das übelste Laster auszurotten, wurde von einem Unsri- gen in verschiedenen Gemeinden in derselben Graf- schaft drei Mal vorgebracht, dass überhaupt alle Untertanen der besagten Grafschaft bestimmten Predigten in Teilen beiwohnen sollten - mit, wie man glaubt, grossem Nutzen für die Mühe. An den Vaduzer Hexenprozessen des Jahres 1667, die neun Todesopfer forderten, wirkten also zwei Feldkircher Patres als Seelsorger mit. Im Anschluss daran bemühten sich die Jesuiten darum, das «übel-ste 
Laster» durch Predigten vor allen Untertanen der Grafschaft Vaduz einschliesslich der Herrschaft Schellenberg auszurotten. Davon versprachen sie grossen «Nutzen». Welche Massnahmen dabei emp- fohlen wurden, ist nicht erwähnt. Der Verfasser einer «Historia Societatis Veldkir- chensis», die im 18. Jahrhundert als Kurzfassung einer schon 1894 nicht mehr vorhandenen «Histo- ria Collegi S. J. Veldkirchensis» erstellt wurde,48 leg- te das obige Zitat unter den mittlerweile geänderten weltanschaulichen Voraussetzungen dahin gehend aus, dass sich die Feldkircher Jesuiten in den Pre- digten des Jahres 1667 gegen die verbrecherischen Hexenverfolgungen gewandt hätten: In Vaduz novem magiae rei ad mortem praeparati. Sapitum ibidem ternis concionibus calumniae sce- lus, quo passim suos contribules magiae insimula- bant.49 In Vaduz wurden neun der Zauberei Angeklagte auf den Tod vorbereitet. Durchschaut wurde dort in drei Predigten das Verbrechen der falschen Anklage, wo- durch sie überall ihre Landsleute der Zauberei be- zichtigten. In den «Litterae annuae» des Jahres 1667, der wichtigsten Quelle zu den damaligen Vorgängen, findet sich jedoch kein Anhaltspunkt dafür, dass die Jesuiten als Gegner der Hexenprozesse aufgetreten wären. Der Text belegt vielmehr, dass die Feldkir- cher Ordensleute die Verfolgungen im benachbarten Vaduz und Schellenberg durch ihre Predigten zu- mindest insofern gefördert haben, als sie verstärkte Massnahmen gegen das Hexenwesen forderten. Ob sie darunter auch weitere Hexenprozesse verstan- den, bleibt offen. Der Ausdruck «deterrimum Viti- um» («übelstes Laster») in der entsprechenden Ein- tragung von 1667 konnte sich nicht auf diese Ge- richtsverfahren, sondern nur auf den Begriff «ma- gia» beziehen. Hätten die Patres nur allgemein ge- gen die Glaubensschwäche gepredigt, wäre der Ausdruck «exstirpare» («ausrotten») kaum ange- bracht gewesen, da deren Überwindung ein bestän- diges Ziel christlicher Lebensführung darstellte. Wä- ren die Jesuiten den damaligen Hexenprozessen ab- 222
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.