Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

dass ihm der Pater in den letzten (Stunden) beiste- he, erhielt es bald zweierlei: Denn später an einem anderen Tag ergriffen, hatte es denselben Pater so- wohl als Begleiter auf dem Weg in den Tod als auch - wie alle hofften - als Führer in den Himmel. Von den Hexenprozessen des Jahres 1650 wird in der Hauptsache nur der Sonderfall eines bussferti- gen Mädchens berichtet, das schon früh dem Teufel übergeben worden sein soll. Die anderen Umstände der Gerichtsverfahren galten als nicht überlieferns- wert. Über die Berechtigung der Anklage und des Urteils äusserte man sich nicht. Auch bei den He- xenprozessen stand für die Jesuiten das Bemühen im Vordergrund, die Seelen der Betroffenen zu ret- ten.42 In die gerichtlichen Hexenverfolgungen des Jah- res 1651 waren die Feldkircher Ordensmänner ebenfalls involviert. Die knappe Notiz in den «Litte- rae annuae» dieses Jahres lautet: Infirmi proinde visitati, morientibus adstitum, reis adgladium rogumque damnatis ter succursum.43 Ebenso wurden Kranke besucht, Sterbenden wurde beigestanden und Angeklagten, die zum Tod durch das Schwert und das Feuer verurteilt worden wa- ren, drei Mal zu Hilfe geeilt. 
Es bleibt unklar, ob es sich dabei um die damaligen Hexenprozesse in der Herrschaft Feldkirch, um sol- che in der Grafschaft Vaduz oder um beiderlei ge- handelt hat.44 Dass die Patres verurteilten Sodomi- ten, die ebenfalls mit der Verbrennung bestraft wur- den, beigestanden wären, kann aufgrund der ange- führten Zahl wohl ausgeschlossen werden. EINSATZ BEI DEN VADUZER HEXEN- PROZESSEN DER JAHRE 1667 UND 1668 Die nächsten Hexenprozesse, an denen die Feldkir- cher Jesuiten nachweislich beteiligt waren, fanden möglicherweise noch unter dem Superior Pater Al- bert Faber (1602-1673), gebürtig aus Dillingen, si- cher jedoch unter seinem Amtsnachfolger Pater Max von Lerchenfeld (1606-1682) aus München statt. Ersterer war von 1662 bis 1667, der zweite Genannte bis 1670 in dieser Funktion tätig. Im Nachruf Max von Lerchenfelds wurden vor allem seine «hervorragenden Kenntnisse im Recht und in wirtschaftlichen Dingen, sowie in den Satzungen und dem Institut der Gesellschaft Jesu, seine Liebe zur Ordensdisziplin und sein Gebetseifer» hervorge- hoben.45 Da die von ihm entworfene Zwiebelkuppe auf dem Turm der Bludenzer Stadtpfarrkirche St. Laurentius in der Region zahlreiche Nachahmun- gen fand, erinnern im südlichen Vorarlberg bis heu- te noch etliche Bauwerke an Lerchenfelds Wirken.46 Über die Hexenprozesse des Jahres 1667 enthalten 42) Heiss (wie Anm. 2), S. 132. Bericht über die Verurtei- lung von neun Frauen und Männern infolge von Zauberei in der Grafschaft Vaduz im Jahre 1667. Das Schreiben dokumentiert auch den seelsorgerlichen Beistand von Feldkircher Jesuiten für die Verurteil- ten. 
43) BHStA München. Jesuitica. Nr. 108, 1651, S. 81; Nr. 159, 1651, o. fol. 44) Tschaikner. Manfred: Hexenverfolgungen in Hohenems ein- schliesslich des Reichshofes Lustenau sowie der österreichischen Herrschaften Feldkirch und Neuburg unter den hohenemsischen Pfandherren und Vögten. Konstanz 2004 (= Forschungen zur Ge- schichte Vorarlbergs 5), S. 275-282; ders., Teufel (wie Anm. 12), S. 16. 45) Ludewig (wie Anm. 8), S. 161-162. 46) Tschaikner, Manfred: Bludenz im Barockzeitalter (1550-1730). In: Geschichte der Stadt Bludenz. Von der Urzeit bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Sigmaringen. 1996. S. 161-280, hier S. 230 u. 244. 220
	        

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