Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

DER EINFLUSS SPANIENS AUF DIE HERRSCHAFTEN VADUZ UND SCHELLENBERG / KATHARINA ARNEGGER RESÜMEE Der Einfluss Spaniens auf die Entwicklung kleiner Territorien zeigte sich am Beispiel von Vaduz und Schellenberg im 17. Jahrhundert sehr deutlich. Die geographische Lage dieser beiden Territorien war wiederum mitbestimmend für das politische Ge- schehen in Mitteleuropa. Zwischen dem Habsbur- gerreich und der Schweizer Eidgenossenschaft ein- geklemmt, erlangten Vaduz und Schellenberg in der frühen Neuzeit eine politische Schlüsselposition, die durch die Hegemonialpolitik Spaniens in Mitteleu- ropa zu erklären ist. Weil die Könige von Spanien für ihre Kriege sichere Wege für Truppentransporte be- nötigten, bauten sie ein Klientelsystem in Europa auf. Vaduz und Schellenberg lagen auf diesem Cami- no Espahol und waren somit Teil des spanischen Netzwerkes, das zur Unterstützung Spaniens im Krieg in den Niederlanden aufgebaut worden war. Da die Hohenems in erster Linie den daraus er- wachsenden spanischen Pensionen ihren Aufstieg verdankten, waren sie am Anfang des 17. Jahrhun- derts in der Lage, Vaduz und Schellenberg zu kau- fen. Am überhöhten Kaufpreis zeigte sich die alleini- ge geostrategische Bedeutung dieser kleinen Fle- cken im Rheintal. Wie sehr diese Herrschaften in wirtschaftlicher Hinsicht von Spaniens Vormacht- stellung in Europa abhängig waren, wird durch den Abstieg der Familie Hohenems nach dem Dreissig- jährigen Krieg deutlich, als Spanien seine hegemo- niale Stellung in Mitteleuropa verloren hatte. Durch das Ausbleiben der Pensionszahlungen verschulde- ten sich die Hohenems immer mehr. Bedingt durch die finanzielle Not, die durch Spaniens Ausfall als der bedeutende Wirtschaftsfaktor in Vaduz und Schellenberg entstand, kam es zu den vielen Hexen- 107) Dass dieses Konzept nicht funktionierte, zeigt sich in den Akten des OeStA, HHStA Wien. RHR, Jud. Den. Ree. Karton 264 bis Karton 269, denn die Schulden stiegen bei den hohen Zinssätzen viel zu rasch, als dass eine Rückzahlung hätte funktioniert können. 108) Graf Franz Maximilian Königsegg an den Kaiser Leopold L, 1707 September 5, OeStA, HHStA Wien. RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 263. Fasz. 2, fol.703-707. 
109) Original des Kaufvertrags von Vaduz, 1712 Februar 22, OeStA, HHStAWien, RHR, Grat, et Feud. Reichslehensakten dt. Exp. Kart. 100. fol. 1-20. 110) Noflatscher, Heinz: Liechtenstein, Tirol und die Eidgenossen. In: Liechtenstein - Fürstliches LIaus und staatliche Ordnung. Hrsg. von Volker Press und Dietmar Willoweit. München, Wien, 1987, S. 129- 162, hier S. 156. 111) Hörmann, Michael: Fürst Anton Florian von Liechtenstein (1656-1721). In: Liechtenstein - Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Hrsg. von Volker Press und Dietmar Willoweit. München, Wien, 1987, S. 189-210. 112) Permutationskonfirmation, mit welcher Fürst Anton Florian von Liechtenstein mit Fürst Josef Wenzel von Liechtenstein seine Herrschaft Rumburg in Böhmen gegen Vaduz und Schellenberg tauscht, Wien 1718 Januar 8, OeStA, HHStAWien, RHR, Grat, et Feud. Reichslehensakten dt. Exp. Kart. 100. unfol. 113) Kaiserliches Dekret für die Österreichische Hofkanzlei, Wien 1720 November 3, OeStA. HHStA Wien, RK (Reichskanzlei), Kleinere Reichsstände, Liechtenstein 1490-1815, Kart. 327, fol. 320-323. Darin wird bestimmt, dass die Graf- und Herrschaften Vaduz und Schellenberg am 23. Januar 1719 gemeinsam zu einem Reichsfürs- tentum mit dem Namen «Liechtenstein» erhoben worden sind. Beilage ist eine Kopie der Erhebung der Grafschaft Vaduz in ein Fürstentum [fol. 315-318): Die kaiserlichen geheimen Räte werden vom Kaiser in Kenntnis gesetzt, dass der kaiserliche geheime Rat und Obersthofmeister, Fürst Anton Florian von Liechtenstein, mit Sitz und Stimme in das kurfürstliche Kollegium auf dem immerwährenden Reichstag von Regensburg aufgenommen wurde. Das Gutachten dafür wurde am 5. Dezember 1712 eingereicht und am 17. Januar 1713 ratifiziert. Die rechtliche Grundlage für diese Aufnahme bilden die im Schwäbischen Kreis befindlichen, immediaten Reichsgraf- und Herrschaften Vaduz und Schellenberg durch einen deswegen am 12. März 1718 getroffenen und am 8. Juni 1718 vom Kaiser bestätigten Vertrag bezüglich der Primogenitur im Haus Liechtenstein. Die Erhebung von Vaduz und Schellenberg in ein unmittelbares Reichs- fürstentum mit dem Namen Liechtenstein erfolgte mit dem 23. Januar 1719 mit kaiserlichen Privilegien und Freiheiten (auf die hier nicht näher eingegangen wird). 114) Notifikationsschreiben Kaiser Karl VI. an die kaiserliche Kommission in Regensburg, Wien 1721 Februar 22, OeStA, HHStA Wien, RK, Kleinere Reichsstände, Liechtenstein 1490-1815, Kart. 327. fol. 326-329. 11 5) Der Kemptener Fürstabt Rupert von Bodman an den Kaiser Karl VI., Kempten 1713 Dezember 16, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 264. Fasz. 3, fol. 10-11. 116) Vgl. Dokumente betreffend den Tod des Grafen Franz Wilhelm Maximilian von und zu Hohenems, kaiserlichem Kämmerer, der am 9. November 1759 erfolgte, mit dem die Familie Hohenems im Mannesstamm erlosch, OeStA, HHStAWien, RK, Kleinere Reichsstän- de, Hohenems, Kart. 199, fol. 100-142. 117) Gutachten der Reichskanzlei über die Nachfolge im Fideikom- miss der Familie Hohenems, Wien 1761, OeStA, HHStA Wien, RK, Kleinere Reichsstände, Hohenems, Kart. 199, fol. 92-99, 252-269. 207
	        

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