für Spanien im Herzogtum Mailand als Oberstleut- nant einer Kompanie blieben aus.95 Wie schnell die Schulden durch die hohe Verzin- sung weiter stiegen zeigt sich in zwei Aufstellungen der Schulden der Herrschaften Vaduz und Schellen- berg. Diesen zufolge war die Herrschaft Schellen- berg im Jahr 1696 bereits mit mindestens 67 050 Gulden belastet, Vaduz um 1697 mit 191 936 Gul- den.96 Über die Gründe des kaiserlichen Zögerns ist nichts bekannt. Eine Erklärung wäre die Tatsache, dass es sich bei Schellenberg gemeinsam mit Vaduz um eines der letzten frei werdenden reichsunmittel- baren Territorien im Heiligen Römischen Reich han- delte. Welchem aufstrebenden Adelsgeschlecht man dieses mit der damit verbundenen Virilstimme auf dem Reichstag nun zugestehen sollte, war für den Kaiser möglicherweise eine taktische Überlegung. Dabei spielte die Loyalität des potenziellen Käufers zum Hof eine wichtige Rolle. Nun war es bekannt, dass sich gerade Fürst Johann Adam von Liechten- stein, der zuletzt den Zuschlag für diese Herrschaft erhielt, weder regelmässig am kaiserlichen Hof auf- hielt, noch besonders um die Gunst und das Vertrau- en des Kaisers bemühte. Damit lässt sich sicherlich begründen, warum es Johann Adam nach dem Er- werb von Schellenberg und später Vaduz auch nach 1712 immer noch nicht gelang, Sitz und Stimme auf dem Reichstag zu erlangen. Das schaffte erst Fürst Anton Florian von Liechtenstein, der es ganz im Ge- gensatz zu seinem Vetter sehr gut verstanden hatte, sich in kaiserlichen Diensten durch besondere Treue auszuzeichnen. Aufgrund seiner Verdienste im Spanischen Erbfolgekrieg setzte sich der Kaiser für die Aufnahme der Fürsten von Liechtenstein im Reichstag so ein, dass am 13. August 1723 der Reichsfürstenrat die Aufnahme des Hauses Liech- tenstein beschloss.97 Als nun der Kauf von Schellenberg eine beschlos- sene Sache war, ging es um die Überlegung, welche der Schulden, die insgesamt den Kaufschilling von 115 000 Gulden überstiegen, zuerst zu bezahlen waren. Auch hierin hatte der Verkäufer, Graf Jakob Hannibal III., keine freie Hand, sondern musste sich an die Vorgaben der Kommission halten.98 So kam
es, dass der Fürst von Liechtenstein mit 15 000 Gul- den der Kaufsumme die Wiener Gläubigen des Gra- fen von Hohenems bezahlen musste.99 Mit den rest- lichen 100 000 Gulden wurden Kreditoren aus der Eidgenossenschaft und dem Heiligen Römischen Reich bezahlt.100 Nach dem Verkauf von Schellenberg am 18. Janu- ar 1699101 waren jedoch noch lange nicht alle Schul- den bezahlt. Daher begannen der Fürstabt von Kempten und Graf Jakob Hannibal III. sofort mit den Verkaufsverhandlungen für die Grafschaft Va- duz. Zu dem Zeitpunkt zeigte sich bereits, dass die Herrschaft Schellenberg alleine ein nicht ausrei- chend grosses Territorium war, um dem Fürsten Jo- hann Adam Sitz und Stimme auf dem Reichstag zu verschaffen. Der Fürst von Liechtenstein verfügte bereits durch den Kauf von Schellenberg über ein Vorkaufsrecht für die Grafschaft Vaduz, für die er 290 000 Gulden anbot. Ein Gutachten des Fürstabts von Kempten über die Grafschaft Vaduz gibt Auskunft, dass diese nicht zu den Stammlehen der Familie Hohenems zählte, weil es erst 1613 zusammen mit Schellenberg ge- kauft worden war. Kaspar von Hohenems bezahlte damals für beide Herrschaften den Grafen von Sulz 200 000 Gulden. Jedoch wurde Vaduz ein Teil des hohenemsischen Fideikommisses und somit eigent- lich unverkäuflich. Das hauptsächliche Einkommen der Grafschaft Vaduz bestand im Weinverkauf, wel- cher in den letzten Jahren vernachlässigt worden war. Der Ertrag der Grafschaft Vaduz nach Abzug der Schnitz oder Reichssteuer war jährlich mit un- gefähr 6500 Gulden anzusetzen. Auf der Grafschaft Vaduz lagen nach dem Verkauf von Schellenberg noch immer Schulden in der Höhe von 84 618 Gulden. Die weiteren Schulden, die nicht mit Vaduz besichert waren, betrugen 43 639 Gul- den. Ein weiteres Problem für die Familie Hohen- ems waren die widerrechtlich geführten Hexenpro- zesse des verstorbenen Grafen Ferdinand Karl Franz von Hohenems. Laut dem Fürstabt von Kempten wurden etwa 125 Prozesse geführt und Urteile vollstreckt, die nachträglich von der Salzbur- ger Juristischen Fakultät aberkannt worden waren. Nach den Hinrichtungen dieser oft vermögenden 204