Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

DER EINFLUSS SPANIENS AUF DIE HERRSCHAFTEN VADUZ UND SCHELLENBERG / KATHARINA ARNEGGER hervorgeht. Neben der Beihilfe zu rechtswidrig ge- führten Hexenprozessen, warf man dem Grafen ins- gesamt ein gotteslästerliches Leben vor. Zeugenbe- richten zufolge rief der Graf täglich den Teufel an, verrichtete alle seine Tätigkeiten im Namen des Teu- fels, segnete bei Amtshandlungen Speisen im Na- men des Teufels und stand, laut seinen eigenen Be- hauptungen, mit diesem im Bund, denn wiederhol- ter Massen bat der Graf den Teufel vor Zeugen, dass dieser ihn holen solle. Die Gerichtsleute, die Geistlichen und alle ande- ren Untertanen seiner Herrschaft behandelte der Graf respektlos. Die jungen Männer versuchte er zu Kriegsdiensten zu zwingen. Wiederholt bedrohte der Graf verschiedene Personen mit Waffen und ver- prügelte sogar Gerichtsleute, wenn diese nicht sei- ner Meinung waren. Durch sein nächtliches Aus- schwärmen in Begleitung grosser, schwarzer Hunde verängstigte er die Bevölkerung, die bereits überall Zeichen der Hexerei vermutete.61 Seine Hunde füt- terte der Graf mit gutem Fleisch, während die Un- tertanen Hunger litten. Die heilige Messe störte der Graf regelmässig durch derbe Spässe. So rauchte er in der Sakristei seine Pfeife, zündete diese aber mit dem Feuer des ewigen Lichts an. Während einer Hochzeit schändete der Graf die Altarsakramente. In der Kirche bewarf er die Frauen mit Steinen, be- schimpfte die Anwesenden und nannte verschiede- ne Personen Hexenmeister. Einmal schlug der Graf in der Kirche sogar sein Wasser ab. Der Graf ent- blösste sich immer wieder in der Öffentlichkeit und forderte ehrbare Leute auf, ihm den nackten Hin- tern zu küssen. Bei Veranstaltungen pinkelte der Graf in Gefässe und gab diese jungen Burschen zu trinken. Auf dem Schloss Vaduz versammelte der Graf Spielleute und Gesindel um sich, mit denen er Saufgelage feierte. Er umgab sich ausschliesslich mit liederlichem Gesindel, dessen schlechte Rat- schläge Einfluss auf die gräfliche Verwaltung und den Umgang mit den Untertanen hatte, und das ihn zu immer neuen Schandtaten anstiftete. Gemein- sam mit seinen Kumpanen verübte der Graf seine Verbrechen, bereicherte sich an der Bevölkerung, indem er ungerechtfertigt Abgaben einhob oder Strafgelder einnahm. Geistliche behandelte der Graf 
respektlos, indem er einem Priester aus seiner Pfei- fe heisse Asche auf den Kopf leerte. Dem Pfarrer von Schaan pinkelte der Graf in den Hut und setzte ihm 52) Bericht des Fürstabts von Kempten an den Kaiser Leopold L, Kempten 1684, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 261. Fasz. 9, fol. 38-43. 53) Zeugenaussage der Untertanen von Vaduz und Schellenberg im Vernehmungsprotokoll der kaiserlichen Kommission für die Anklage gegen Graf Ferdinand Karl Franz von Hohenems 1684, OeStA, HHStA Wien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 261. Fasz. 12, fol. 35r-36v. 54) Der Fürstabt von Kempten an den Kaiser Leopold 1. betreffend Graf Ferdinand Karl Franz von Hohenems, den Landvogt Andre Joseph Walser und deren Konsorten, Kempten 1684 Juli 22, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Decisa. Kart. 2025, unfol. 55) Manfred Tschaikner geht sogar von 200 Prozessen aus. - Vgl. Tschaikner, Manfred: «Der Teufel und die Hexen müssen aus dem Land ...». Frühneuzeitliche Hexenverfolgungen in Liechtenstein. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein. Band 96. Vaduz, 1998,1-197. hier S. 103. 56) Bericht des Fürstabts von Kempten an den Kaiser Leopold L, Kempten 1702 Januar 28, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 263. Fasz. 2, fol. 190-205; Tschaikner, Hexenverfolgungen in Liechtenstein (vvieAnm. 55), S. 123. 57) Tschaikner, Frühneuzeitliche Hexenverfolgungen in Liechtenstein (wie Anm. 55), S. 123. 58) Rechtsgutachten der Juristischen Fakultät von Salzburg, Salzburg 1682, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ant. Kart. 96, Fasz. 2, fol. 1-281. 59) Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems an den Kaiser Leopold L. 1679 Juli 20, OeStA, HHStA Wien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 261. Fasz. 9, fol. 12-21. Der Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems bittet in seinem und im Namen seiner Geschwister den Kaiser, ein Mandat zu erlassen, mit dem sein Bruder Graf Ferdinand Karl Franz von Hohenems der Landesherrschaft enthoben wird. Jakob Hannibal beschuldigt vor dem Kaiser seinen Bruder durch seine Verschwen- dungssucht zur Verminderung des Vermögens des Fideikommisses beigetragen zu haben. 60) Bericht des Fürstabts von Kempten an den Kaiser Leopold I., 1702 Januar 28, OeStA. HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 263. Fasz. 2, fol. 190-205. 61) Aus dem Befragungsprotokoll der Untertanen über Graf Ferdi- nand Karl Franz von Hohenems 1684: «...herr graff habe einmahl mit gröster entsezung andrerer] bedienten geschwohren darauff in solchen schwöhren und fluechen. anrueffung des teüffels, ein viertel stundt nächtlicher weil von dem schloss hinaußgreiten, deme er, zeüg. nachgeloffen, ihme aber bey deß landtvogts hauß, alda herr graff vorgereithen, ein grosser schwarzer hundt so feürige äugen gehabt, begegnet, worob er also erschrockhen, daß er gleichsamb in Ohn- macht gefallen und wid[er]umb dem schloss zuegeloffen, herr graff seye aber baldt hernach gefolgt.» OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 261. Fasz. 12, fol. 17v. 197
	        

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